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Mindestlöhne, Weihnachtsgeld, Zulagen - vieles ist nur im Kollektivvertrag geregelt.

Viele Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gelten mittlerweile als selbstverständlich. Doch so selbstverständlich sind sie gar nicht, denn oft gibt es keinen Rechtsanspruch. Mindestlöhne, Weihnachtsgeld, Zulagen – das alles und viel mehr gibt es nur, weil sie immer wieder neu im Kollektivvertrag verhandelt werden.


Was sind Kollektivverträge?
Kollektivverträge sind überbetriebliche schriftliche Vereinbarungen, die in der Regel zwischen Gewerkschaften und ArbeitgeberInnenverbänden abgeschlossen werden. Sie gelten für Arbeitsverhältnisse innerhalb ihres Geltungsbereiches (z. B. Branche, Gebiet, Angestellte, ArbeiterInnen). Welcher Kollektivvertrag auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, hängt von der Gewerbeberechtigung des Arbeitgebers ab. Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden.


Je mehr Mitglieder, desto größer das Druckmittel
Kollektivverträge gelten in Österreich für alle ArbeitnehmerInnen, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglieder sind. Trotzdem ist es überaus wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Je mehr Mitglieder hinter der Gewerkschaft stehen, desto besser ist ihre Verhandlungsmacht und somit letztendlich das Verhandlungsergebnis für die ArbeitnehmerInnen.


98 Prozent durch Kollektivverträge abgesichert
98 Prozent aller ArbeitnehmerInnen in Österreich sind durch Kollektivverträge abgesichert. Im Vergleich dazu sind in Deutschland nur 62 Prozent oder in den USA sogar nur 14 Prozent der ArbeitnehmerInnen durch Kollektivverträge abgesichert.


Kollektivverträge sind besser als das Gesetz – Einige Beispiele

Das regeln Kollektivverträge
Das sagt das Gesetz
Mindestlöhne und -gehälter, Lehrlingsentschädigungen
In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Jährliche bzw. regelmäßige Erhöhungen der Löhne und Gehälter Eine „automatische“ Erhöhung ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch.
Zulagen, Prämien Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch.
Lohn- bzw. Gehaltsschema mit Einstufung, Vorrückungen und Anrechnung von Vordienstzeiten Es gibt keine gesetzlichen Lohn- bzw. Gehaltsschemata.
Zusätzliche arbeitsfreie Tage (z. B. 24. und 31. Dezember) 13 Feiertage sind in Österreich gesetzlich arbeitsfrei.
Zuschläge für Arbeiten in der Nacht oder an Sonntagen. Gesetzlich gibt es hier keine Zuschläge.
Regelungen für Dienstreisen, Aufwandsentschädigungen und Kilometergelder Gesetzlich gibt es nur Regelungen für die steuerrechtliche Behandlung.

 

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