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Frühjahrslohnrunde 2018
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2014: Neuerungen für ArbeitnehmerInnen

Sozialwerte, Kindergeld, Pflege, Pensionen etc.

Neuerungen bei den Sozialwerten

Die Höchstbeitragsgrundlage, bis zu deren Höhe Sozialversicherung zu zahlen ist, erhöht sich auf 4.530 Euro brutto monatliches Entgelt (2013: 4.440 Euro).

Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 395,31 Euro monatlich bzw. 30,35 Euro täglich.

Die Rezeptgebühr steigt um 10 Cent auf 5,40 Euro pro Medikament.

Das höchstmögliche Arbeitslosengelt erhöht sich auf 48,02 Euro täglich.

> Aktuelle Werte

Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld

Seit 1. Jänner 2014 haben Eltern die Möglichkeit, ihre gewählte Kinderbetreuungsgeldvariante innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung (dabei ist das Datum des tatsächlichen Einlangens entscheidend) beim Krankenversicherungsträger einmal zu ändern. Wichtige Info für berufstätige Eltern: Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld erhöht sich auf 6.400 Euro pro Kalenderjahr.

Pflegekarenz/Pflegeteilzeit

Pflegende ArbeitnehmerInnen haben ab 1. Jänner 2014 die Möglichkeit, mit ihrem Arbeitgeber eine Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit für eine Dauer von einem bis drei Monaten zu vereinbaren.  Zur finanziellen Absicherung der ArbeitnehmerInnen wird im Bundespflegegeldgesetz ein Pflegekarenzgeld als Einkommensersatz festsetzt.

> Neue Möglichkeiten bei Pflegebedarf

Informationspflicht

Auch erkrankte ArbeitnehmerInnen sind nun finanziell besser abgesichert. Krankenversicherungsträger müssen künftig Beschäftigte im Krankenstand sechs Wochen vor Ablauf der Höchstdauer des Krankengeldanspruchs über den bevorstehenden Wegfall informieren. Beantragt die/der Versicherte in der Folge eine Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit (Pension), müssen die Pensionsversicherungsträger künftig alle Vorkehrungen treffen, damit die erforderlichen Begutachtungen innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen werden können - so können mögliche Leistungslücken vermieden werden.

Entgeltfortzahlung im Katstrophenfall

Nach dem Jahrhunderthochwasser im Sommer 2013 gibt es nun auch eine erfreuliche Neuregelung für ArbeiterInnen in Katastrophenfällen. Während bei Angestellten der Entgeltfortzahlungsanspruch beim Ausfall in der Arbeit gesetzlich fix geregelt ist, gab es bisher bei den ArbeiternIinnen abweichende Regelungen. Bei Dienstverhinderung aufgrund persönlicher Betroffenheit haben ab 1. Jänner 2014 auch sie gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

> Ungerechtfertigte Unterschiede im Arbeitsrecht beseitigen

Regeln für Pendler

Das kommende Jahr bringt für die Pendler eine genauere Kilometerabrechnung und die Neudefinition einiger Förderungsvoraussetzungen. Basis dafür soll der Pendlerrechner sein, der mit Jahresbeginn 2014 online gehen soll.  Änderungen: Bis 60 Minuten ist ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar (bisher 90 Minuten), und bei über zwei Stunden Wegzeit sind Öffis generell unzumutbar (bisher 2,5 Stunden).

Pensionen

Die Pensionserhöhung wurde, entsprechend dem "Sparpaket"-Beschluss von 2012, mit 1,6 Prozent (0,8 Prozent unter der Inflationsrate) festgelegt. Die rund 230.000 MindespensionistInnen erhalten eine Erhöhung der Ausgleichszahlungen um 2,4 Prozent: Für Alleinstehende steigt die Ausgleichszulage auf 857,73 Euro, für Ehepaare auf 1.286,03 Euro.

Bei der Hacklerregelung wird das früheste Antrittsalter für Männer von 60 auf 62 Jahre hinaufgesetzt. Frauen der Jahrgänge 1959, 1960 und 1961 werden erst mit 57, 58 bzw. 59 Jahren in die "Hacklerpension" gehen können. Pro Jahr Frühpension werden Abschläge von 4,2 Prozent eingeführt. Es gelten nur noch echte Beitragsjahre, nachgekaufte Schul- und Hochschulzeiten werden nicht mehr angerechnet.

Mit der Korridorpension können Männer nach wie vor ab 62 in Pension gehen, allerdings sind ab Jänner dafür mehr Versicherungsjahre nötig: 38,5 Jahre, bis 2017 steigt diese Zahl in Halbjahresschritten auf 40.

Und auch krankheitshalber kann man ab Jänner schwerer in Pension: Die befristete Invaliditätspension für unter 50-Jährige wird abgeschafft. Für die Betroffenen gibt es Reha-Geld oder Umschulungsgeld.

Für alle in der gesetzlichen Pensionsversicherung versicherten Männer und Frauen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind, ist ein Pensionskonto eingerichtet. Auf diesem Pensionskonto werden die Beitragsgrundlagen aller erworbenen Versicherungszeiten erfasst. Die Kontoführung beginnt mit dem Kalenderjahr, in dem erstmals ein Versicherungsverhältnis in der Pensionsversicherung begründet wird und endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag fällt.

> www.neuespensionskonto.at

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