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Frühjahrslohnrunde 2018
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Symbolfoto Bäckerei

Fischer Brot: Ein Tag Kündigungsfrist inakzeptabel

Ungerechtfertigte Unterschiede im Arbeitsrecht beseitigen

Im Bäckergewerbe beträgt die Kündigungsfrist nur einen Tag. Nicht nur deshalb sorgt die Ankündigung des Bäckerbetriebs Fischer Brot, elf MitarbeiterInnen in der Vorweihnachtszeit kündigen zu wollen derzeit in Oberösterreich für Aufregung. „Die MitarbeiterInnen können faktisch von einem Tag auf den anderen vor die Tür gesetzt werden“, so Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der PRO-GE. „Wir fordern daher die längst überfällige Beseitigung von so gravierenden Unterschieden im Arbeitsrecht. Sie sind durch nichts gerechtfertigt und im 21. Jahrhundert einfach nicht mehr zeitgemäß.“

Im Arbeitsrecht gibt es massive Unterschiede zwischen den ArbeitnehmerInnen. Das betrifft neben der Dauer von Kündigungsfristen auch Bereiche wie die Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Entlassungsgründe, Arbeitsunfälle oder Freizeit bei Dienstverhinderung. „Das Leben macht bei Krankheit oder Freizeitunfällen keinen Unterschied wen es trifft. Der Gesetzgeber aber sehr wohl wenn es etwa um die Regelung der Entgeltfortzahlung geht. Diese Unterscheidung ist unhaltbar. Es wird Zeit, hier endlich moderne und einheitliche Lösungen zu finden“, appelliert Wimmer.
 

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