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Frühjahrslohnrunde 2018
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Symbolbild: Gipsfuß c:fotolia/klickerminth

Ein betrügerisches Angebot

Krankenstand: Von Arbeitgeber zu "Abmeldung" überredet

Mit Sportverletzungen kann man Anton C.* nur noch schwer beeindrucken: Im Frühjahr 2010 verletzte sich der Hobbykicker gleich an beiden Beinen. Die Folge: Liegegips und eineinhalb Monate Krankenstand. Der gelernte Mechaniker war damals fast zwei Jahre bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt, durchgehend an denselben Beschäftigerbetrieb überlassen. Beiden meldete er seine Verletzung und vereinbarte, sie regelmäßig über den Heilungsverlauf zu informieren.

Rückdatierte „Abmeldung“

Einige Wochen später war Anton C. wieder so weit mobil, dass er seinen Arbeitgeber im Büro aufsuchen konnte. Dieser überredete ihn, „sich abmelden“ zu lassen. Das wäre besser für die Firma und hätte für ihn keine Nachteile, er würde weiterhin so viel Geld bekommen wie vorher. Dem Leiharbeiter wurde ein Schreiben vorgelegt, das ein Ende des Arbeitsverhältnisses exakt am ersten Krankenstandstag vorsah. Worauf C. gar nicht mehr achtete: Das Dokument war rigoros rückdatiert, um den Anschein einer korrekten Arbeitgeberkündigung unter Einhaltung aller Fristen zu wahren – eine Umgehung der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung im Krankenstand.

Draufgezahlt

Die Behauptungen des Arbeitgebers bestätigten sich allerdings nicht: Die Einkünfte von Anton C. fielen während des Krankenstandes doch deutlich geringer aus als zuvor. Der Leiharbeiter nimmt das zähneknirschend hin, nicht zuletzt, da es nach dem Krankenstand wieder aufwärts geht. Er tritt seine Arbeit wieder an und nach rund einem halben Jahr wird er sogar von seinem Beschäftigerbetrieb als Stammarbeiter übernommen. Das verlorene Entgelt wurmt ihn trotzdem und er wendet sich an die PRO-GE.

Recht auf Entgeltfortzahlung

Der Fall landet vor Gericht. Wahrscheinlich wäre die Kündigung zuerst mündlich ausgesprochen worden, erklären die Vertreter der Leiharbeitsfirma dort die Rückdatierung. Das Zusammenfallen mit dem Krankenstandsbeginn – reiner Zufall. Der Richter glaubte dieser Darstellung nicht und entschied: Die Kündigung wurde erst während des Krankenstandes ausgesprochen. Der ehemalige Leiharbeiter hätte damit in jedem Fall Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung gehabt. Außerdem sei die Kündigung sittenwidrig, weil nur zur Umgehung der Entgeltfortzahlungspflicht erfolgt, und damit unwirksam. Zusätzlich bekam Anton C. eine Nachzahlung zugesprochen, da der Referenzzuschlag falsch berechnet war, insgesamt erhielt er mehr als 11.000 Euro brutto.

Bei Verdacht nachfragen

„Gerade Arbeitskräfteüberlasser versuchen immer wieder, ihre Verpflichtungen widerrechtlich den ArbeitnehmerInnen und der Allgemeinheit umzuhängen“, zeigt sich PRO-GE Rechtsexperte Andreas Schlitzer wenig überrascht. „In diesem Fall konnten wir für unser Mitglied noch alles zurückholen, auch weil der Beschäftigerbetrieb bestätigte, immer von seiner Rückkehr ausgegangen und über die Kündigung gar nicht informiert gewesen zu sein.“ Dennoch empfiehlt Schlitzer: Wie bei einvernehmlichen Auflösungen gilt auch bei derart verdächtigen „Angeboten“: Nicht unterschreiben, sondern erst einmal bei der Gewerkschaft informieren!

* Name von der Redaktion geändert.

Die Expertinnen und Experten der PRO-GE Rechtsabteilung helfen bei rechtlichen Fragen unter der Tel.-Nr. 01/534 44-69 142 bzw. per E-Mail an recht@proge.at gerne weiter.

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