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Frühjahrslohnrunde 2018
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Foto Steuerbuch 2012 des BMF Die Arbeitnehmerveranlagung ist nicht so aufwändig wie viele denken.
Geldmünzen Foto: Hemera/Technologies/Graphic Business Art Oft bekommt man hohe Beträge vom Finanzamt retour.

Arbeitnehmerveranlagung

Lass dein Geld nicht beim Finanzamt liegen!

Viele Menschen scheuen sich, die Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Dabei ist das Ganze gar nicht so aufwändig und als Belohnung bekommen Viele nicht unbeträchtliche Beträge vom Finanzamt zurück. Für die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung hat man übrigens fünf Jahre Zeit (z.B. kann ich 2013 noch die Veranlagung für 2008 machen).

Warum bekomm ich Geld zurück?

Die Lohnsteuer wird so berechnet, als ob man das ganze Jahr über gleich viel verdient hätte. Wenn das Einkommen aber geschwankt hat - z.B. wegen eines Jobwechsels oder Umstieg auf Teilzeit - zahlt sich eine Arbeitnehmerveranlagung aus. Hierbei wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig übers Jahr verteilt. Häufig stellt sich dabei heraus, dass man zu viel bezahlt hat und es gibt eine Lohnsteuergutschrift direkt aufs Konto. Sollte es jedoch zu einer Steuernachzahlung kommen, kann, wenn kein Pflichtveranlagungsgrund vorliegt, der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückgezogen werden.

Was kann ich geltend machen?

Nach Ablauf des Jahres kann bei der Arbeitnehmerveranlagung Folgendes geltend gemacht werden:

  • Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag einschließlich Kinderzuschlag (auch wenn dieser schon gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber geltend gemacht)
  • Unterhaltsabsetzbetrag
  • Mehrkindzuschlag (nur mit dem Papierformular E4)
  • Kinderfreibetrag (Formular L1k)
  • Pendlerpauschale (soweit nicht schon gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber geltend gemacht)
  • Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung für mitversicherte Angehörige
  • eventuell Pflichtversicherungsbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung
  • eventuell Freibeträge für:
    • Werbungskosten
    • Sonderausgaben
    • Außergewöhnliche Belastungen (z.B. aufgrund einer Behinderung)
    • Amtsbescheinigungen und Opferausweise

Wie beantrage ich die ArbeitnehmerInnenveranlagung?

Die Arbeitnehmerveranlagung können ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einreichen, entweder mittels händisch ausgefüllten Formularen oder über einen Online-Zugang auf finanzonline.

Weitere Informationen und hilfreiche Links

Internetportal FinanzOnline - Online-Zugang

Broschüre "Steuer sparen 2013"

Die 10 besten Steuertipps

Steuerbuch 2013 des BMF

Umfassende Informationen zur ArbeitnehmerInnenveranlagung

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