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Mehr Unternehmen müssen Einkommensberichte erstellen

Betriebe mit mehr als 150 Beschäftigten zur Erstellung verpflichtet

Mit 1. Jänner 2014 wurde die Pflicht zur Erstellung eines Einkommensberichtes ausgeweitet. Alle Betriebe mit mehr als 150 Beschäftigte sind nun verpflichtet, mit Stichtag 31.12.2013 einen Einkommensbericht zu erstellen und diesen an die Betriebsratskörperschaften zu übermitteln. Damit müssen jetzt 41 % aller Beschäftigten in Österreich in einem Einkommensbericht erfasst werden.

Erstmals Vergleich möglich

Aber auch für alle Unternehmen über 500 Beschäftigte wird es wieder ernst. Laut Gleichbehandlungsgesetz müssen sie bereits zum zweiten Mal einen Einkommensbericht legen. Dieser erste Folgebericht bietet den betroffenen BetriebsrätInnen nun erstmals eine Vergleichsmöglichkeit, ob und wie gegen vorhandene Einkommensunterschiede auf betrieblicher Ebene vorgegangen wurde.

Frist: 31. März

Die Einkommensberichte mussten bis spätestens 31. März 2014 an die Betriebsratskörperschaften übermittelt werden. War das nicht der Fall, muss der Zentralbetriebsrat, der Betriebsausschuss oder der Betriebsrat den Bericht vom Unternehmen einfordern!

Einkommensschere weiterhin sehr hoch

Dass die Einkommenstransparenz notwendig ist, zeigt die jüngste Veröffentlichung von Eurostat. In Österreich verdienen Frauen noch immer 23,4 % weniger als Männer und gehören damit zum Schlusslicht bei der Einkommensgerechtigkeit in Europa.

Beratung und Information

BetriebsrätInnen haben das Recht, sich beim Einkommensbericht ihres Unternehmens von ihrer Gewerkschaft - selbstverständlich vertraulich - beraten zu lassen. Die Bundesfrauenabteilung der PRO-GE steht BetriebsrätInnen für alle Fragen zum Einkommensbericht aber auch zu Fragen der Gleichbehandlung gerne zur Verfügung.

PRO-GE-Bundesfrauenabteilung
Tel. 01/53444/69040
einkommensbericht@proge.at

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