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Frühjahrslohnrunde 2018
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Mehr Geld zu Weihnachten

Bringt der Weihnachtsmann oder das Christkind dein Weihnachtsgeld?

Weder Weihnachtsmann noch Christkind bringen die Geschenke, noch das Weihnachtsgeld. Auch das Gesetz macht hier keine Geschenke, denn Anspruch, Höhe und Fälligkeit des Weihnachtsgeldes werden von den Gewerkschaften über Kollektivverträge geregelt.

Gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld, in der Fachsprache auch Weihnachtsremuneration genannt, gibt es nicht. Die Sonderzahlung, wie die offizielle Bezeichnung lautet, ist im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt, welcher wiederum von Gewerkschaften verhandelt wird.

Höhe des Weihnachtsgeldes
Die Höhe der Sonderzahlung hängt vom gültigen Kollektivvertrag ab.Meistens beträgt das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ein Monatsgehalt oder einen Monatslohn. Regelmäßig geleistete Überstunden und Prämien müssen nur dann im Urlaubsoder Weihnachtsgeld enthalten sein, wenn dies im Kollektivvertrag vereinbart ist.

Wann wird es ausbezahlt?
Die Auszahlung der Sonderzahlung hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab. Das Weihnachtsgeld ist meist im November oder Dezember fällig. Manche Branchen zahlen die beiden Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) nicht zweimal jährlich aus, sondern auf viermal aufgeteilt.

Das volle Weihnachtsgeld oder aliquot?
Ist ein/e ArbeitnehmerIn das ganze Kalenderjahr im Betrieb beschäftigt, erhält sie/er das volle Weihnachtsgeld. Bei Ein- und Austritt im laufenden Kalenderjahr wird das Weihnachtsgeld nur aliquot, also nur der jeweilige Anteil ausbezahlt. Für Zeiten von Karenzurlaub, Präsenz- oder Zivildienst gebührt kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Weniger als Urlaubsgeld
Obwohl Urlaubsund Weihnachtsgeld in Bruttobeträgen gleich hoch sind, bleibt beim Weihnachtsgeld netto oft weniger im Börsel. Das liegt an steuerlichen Regelungen.

Kein Gesetz
Nicht das Gesetz oder der Weihnachtsmann regeln den Anspruch auf Sonderzahlungen, sondern Gewerkschaften durch Kollektivverträge. Gewerkschaften setzen sich aktiv dafür ein, für Beschäftigte aller Branchen das Weihnachts- und Urlaubsgeld zu vereinbaren. Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und sind auch im Arbeitsvertrag keine Sonderzahlungen vereinbart, gibt es kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

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