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Frühjahrslohnrunde 2018
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ArbeitnehmerInnenschutz Foto: hemera grafic business art Der Betriebsrat hat beim ArbeitnehmerInnenschutz wichtige Aufgaben.

100.000 gute Gründe für Sicherheit und Gesundheit

Prof. Walter Nöstlinger über ArbeitnehmerInnenschutz.

Rund 100.000 Arbeitsunfälle sowie tausende Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen sind die traurige jährliche Bilanz am Arbeitsmarkt. Der ArbeitnehmerInnenschutz regelt die Pflichten, Rechte und Aufgaben von Arbeitgebern und Betriebsrat. Prof. Walter Nöstlinger, Experte für ArbeitnehmerInnenschutz und Gesundheit am Arbeitsplatz, von der Arbeiterkammer Oberösterreich, klärt darüber auf.

Viele ArbeitnehmerInnen, nicht zuletzt im Produktionsbereich, arbeiten unter gefährlichen oder die Gesundheit belastenden Bedingungen. Der Umgang mit gefährlichen Arbeitsmitteln führt leider allzu oft zu Arbeitsunfällen. Gefährliche Arbeitsstoffe, Lärm, Staub, das Hantieren mit schweren Lasten, ständiger Zeitdruck usw. können die Gesundheit auf Dauer schwer schädigen. Schmerzen, Krankenstände, Berufsunfähigkeit, finanzielle Nachteile sind nur einige der Folgen.

"Arbeit darf nicht krank machen"

Der Arbeitgeber hat auf Grundlage der Fürsorgepflicht die Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb so zu gestalten, dass die Beschäftigten nicht Gefahr laufen, einen Arbeitsunfall zu erleiden oder durch belastende Arbeitsbedingungen krank zu werden. Der Auftrag lautet: "Arbeit darf nicht krank machen." Der Arbeitgeber bzw. von ihm zu beauftragende Sicherheitsfachkräfte (SFK) und Arbeitsmediziner (AMed) haben daher alle bestehenden physischen und psychischen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln, diese unverzüglich durch jeweils geeignete Maßnahmen zu beseitigen und regelmäßig zu überprüfen, ob diese auch wirksam sind.
In der Praxis laufen Evaluierung, Gefahrenbeseitigung und innerbetriebliche Nachkontrolle allerdings oft nicht sehr effizient ab, sonst gäbe es nicht jährlich so viele Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen.

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

Nach § 38 Arbeitsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat u.a. die Aufgabe, die gesundheitlichen Interessen der ArbeitnehmerInnen des Betriebes wahrzunehmen und zu fördern. Damit er diesem Gesetzesauftrag nachkommen kann, hat er das Recht, die Durchführung und Einhaltung der Vorschriften über den ArbeitnehmerInnenschutz zu überwachen. Doch in der Praxis sind notwendige Verbesserungen oft nur sehr schwer durchzusetzen. 

Was sollte der Betriebsrat wissen?

Der Betriebsrat sollte über Gefahrenquellen gut informiert sein. Sehr wichtig wäre die Teilnahme an der Evaluierung, weil es hier nicht nur um das Auffinden aller Gefahren durch Experten (SFK, AMed etc) nach Regeln geht (Stand der Technik etc), sondern auch um die Frage, mit welchen geeigneten Maßnahmen diese beseitigt werden können. Gleiches gilt für Nachevaluierungen, wenn es im Betrieb etwa durch Umbau oder neue Arbeitsmittel zu Änderungen kommt. Die wichtigsten Details darüber - wer hat was festgestellt, welche Gefahren sind zu beseitigen - sind immer schriftlich zu dokumentieren.

Natürlich müssen auch die MitarbeiterInnen über die Ergebnisse der Evaluierung ihrer Arbeitsplätze und das notwendige Verhalten zum Schutz vor Gefahren informiert werden. Schließlich hat jede und jeder einzelne Beschäftigte das Recht auf Schutz der eigenen Gesundheit.

"Arbeit darf nicht krank machen"
Checkliste für den Betriebsrat

o Aufgabe: Gesundheitliche Interessen der Beschäftigten wahrnehmen und fördern.
o Recht: Überwachung der Durchführung und Einhaltung der Vorschriften.
o Wissen: Gefahrenquellen im Betrieb ausmachen (Beschäftigte miteinbeziehen!)
o Teilnahme an Evaluierungen, Nachprüfungen (z.B. bei Umbauten, neue Arbeitsmittel, …)
o Dokumentation der wichtigsten Details (z.B. wer hat welche Gefahren festgestellt, etc.)
o Information der MitarbeiterInnen

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