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Frühjahrslohnrunde 2018
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Kritische Arbeitszeitformen

Ausnahmebestimmungen im Betrieb müssen auch Ausnahmen bleiben.

Der Grundgedanke des Arbeitzeitrechtes war und ist noch immer, die ArbeitnehmerInnen vor zu hohen Belastungen, die zu gesundheitlichen Gefährdungen führen können, zu schützen. Zu lange Arbeitszeiten, die Nichteinhaltung der Mindestruhezeiten und fehlende Pausen gefährden unsere Gesundheit.

Ausnahmen müssen Ausnahmen bleiben!

Kritische Arbeitszeitformen sind nicht gänzlich abzuschaffen, da sie manchmal in wenigen Bereichen der Wirtschaft aus technologischen oder ökonomischen Gründen unumgänglich sind. Die Arbeitszeitdiskussion sollte sich vielmehr darauf konzentrieren, dass Ausnahmebestimmungen auch in der betrieblichen Realität nur Ausnahmen sind.

Zu den kritischen Arbeitszeitformen gehören:

  • lange tägliche/wöchentliche/monatliche Arbeitszeiten
  • Schichtarbeit mit Nacht- und Wochenendarbeit

Lange Arbeitszeiten
Der Leistungsfähigkeit des Menschen sind von Natur aus Grenzen gesetzt. Diese Grenzen sind zwar individuell unterschiedlich, man kann aber davon ausgehen, dass für den Durchschnitt der ArbeitnehmerInnen die alte "Weisheit" gilt, den Tag zu dritteln: 8 Stunden  Arbeit, 8 Stunden Freizeit, 8 Stunden Schlaf.

Schichtarbeit mit Nacht- und Wochenendarbeit
Gerade im Bereich der Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung ist Schichtarbeit auf Grund des relativ hohen Einsatzes modernster Technologien nicht mehr wegzudenken. Das führt dazu, dass in Österreich ca. 20 Prozent aller Beschäftigten Schichtarbeit leisten müssen und speziell in unseren Branchen über 50 Prozent in Schichtmodellen arbeiten.

Was ist im Betrieb zu tun?

Ausnahme muss Ausnahme bleiben!
Die Verlängerungen der täglichen/wöchentlichen/monatlichen Arbeitszeit bis an die zulässigen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes müssen die Ausnahmen sein.

Zeitraum beschränken!
Der Zeitraum, in dem lange Arbeitszeiten vereinbart werden, muss so kurz wie möglich gehalten werden.

Körperliche und geistige Belastung beachten!
Es müssen technische bzw. organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um geistige wie körperliche Belastungen so gering wie möglich zu halten.

Pausen machen!
Sind die unter Punkt 3 angeführten Maßnahmen auf Grund der Tätigkeiten nicht ausreichend möglich, ist das bei der Pausengestaltung zu berücksichtigen. Das heißt einerseits, dass bei längeren Arbeitszeiten mehr bezahlte Pausen gewährt werden müssen. Andererseits müssen, abgestimmt auf die Tätigkeiten, Kurzpausen (3-5 Minuten) zusätzlich vereinbart werden.

Chemikalien sind nicht egal!
Gerade bei sehr langen Arbeitszeiten (über 10 Stunden) sind Umgebungseinflüsse besonders zu berücksichtigen. MAK- und TRK-Werte sind darauf zu kontrollieren, ob sie auch bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden als unbedenklich zu betrachten sind. Dabei helfen ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräfte.

Heimfahren ist auch Arbeit!
Es ist zu berücksichtigen, welche Möglichkeiten den ArbeitnehmerInnen geboten werden, ihre An- bzw. Heimreise sicher zu gestalten. Aus ergonomischer Sicht ist es unzumutbar, in der 14. Stunde der Arbeitszeit selbst als LenkerIn des PKW die Heimreise anzutreten. Man sollte überlegen, ob die Arbeitszeiten so zu gestalten sind, dass öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden können, oder die Einrichtung eines Werksverkehrs.

Schichtarbeit mit Nacht- und Wochenendarbeit

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, bei jeder Schichtmodellerstellung bzw. Erweiterung alle sozialen und gesundheitlichen Aspekte zu prüfen. Insbesondere sind folgende Punkte zu berücksichtigen.

  • ArbeitnehmerInnen sollten die Möglichkeit haben, sich vor Aufnahme der Schichtarbeit, insbesondere Nachtarbeit, auf "Schichttauglichkeit" überprüfen zu lassen.
  • Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, den ArbeitnehmerInnen, die Nachtarbeit leisten, "nachtschichttaugliches Essen" zu ermöglichen (siehe Punkt: Verhalten).
  • Pausen müssen belastungsgerecht gestaltet werden. Mehrere Kurzpausen, zusätzlich zu den vorgeschriebenen gesetzlichen Pausen, sind anzudenken.
  • Man muss überlegen, ob die Arbeitszeiten so zu gestalten sind, dass öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden können, oder einen Werksverkehr einrichten.
  • Die betroffenen ArbeitnehmerInnen müssen bei der Schichtplangestaltung einbezogen werden.
Schichtplangestaltung

Ein gutes Schichtmodell ist ArbeitnehmerInnenschutz! Ein Schichtmodell ist mehr als ein Schichtplan! Folgende Regeln sind bei der Schichtplangestaltung zu berücksichtigen:

  • wenige Nachtschichten hintereinander;
  • gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit;
  • Vorwärtsrotation bevorzugen;
  • schnelle Schichtfolgen vermeiden;
  • möglichst viele freie Wochenenden planen;
  • kürzere Nachtschichten erwägen;
  • Schichtlänge auf Arbeitsbelastung abstimmen;
  • ausreichend Zeit zwischen Schichteinsätzen;
  • kurzfristige Änderungen von Schichtplänen vermeiden;

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