topimage
PRO-GE
FrauenJugendBetriebsratPensionistInnen
Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018

Das Arbeitsverhältnis

Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn eine Person (ArbeitnehmerIn) ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt und dabei unter der Leitung einer anderen Person (ArbeitgeberIn oder StellvertreterIn) in persönlicher (und wirtschaftlicher) Abhängigkeit tätig ist. ArbeitnehmerInnen sind im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zeit-, orts- und weisungsgebunden.

Freier Dienstvertrag oder Werkvertrag
Das sind Vertragstypen, bei denen Beschäftigte nicht die Rechte eines/einer ArbeitnehmerIn haben. Ein solcher kann nur dann vorliegen, wenn die Beschäftigten selbstständig tätig sind.

Wesentliche Unterschiedsmerkmale
Bei einem Werkvertrag wird ein Werk bzw. ein Ergebnis geschuldet, das Erfolgsrisiko liegt bei dem/der AuftragnehmerIn, er/sie arbeitet mit eigenen Betriebsmittel und es besteht keine persönliche Arbeitspflicht.

Freie DienstnehmerInnen verpflichten sich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, eine Leistung zu erbringen (Dauerschuldverhältnis). Sie sind nicht weisungsgebunden und können ihre Zeit frei einteilen. Die Arbeitsmittel stellt meist der Auftraggeber zur Verfügung.

Die bloße Bezeichnung "Freier Dienstvertrag" oder "Werkvertrag", bei in Wirklichkeit unselbstständiger Beschäftigung, kann die ArbeitnehmerInnenrechte aber nicht beseitigen.

Die Abgrenzung zwischen diesen Vertragsformen sind oft sehr schwierig, daher empfehlen wir eine persönliche Beratung.

Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem/r ArbeitgeberIn und einem/einer ArbeitnehmerIn. Der/die ArbeitnehmerIn verpflichtet sich zur Erbringung einer Arbeitsleistung, der/die ArbeitgeberIn zur Bezahlung eines Lohnes oder Gehaltes.

Ob ein Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich abgeschlossen wird, ist grundsätzlich bedeutungslos (Ausnahme: Lehrverträge sind schriftlich abzuschließen). Er kann auch durch "schlüssige Handlung" zu Stande kommen, jemand erbringt eine Arbeitsleistung und der/die andere nimmt diese an.

Artikel weiterempfehlen

Teilen |
Logo der Gewerkschaft PRO-GE
Suche
GO
Wien Niederösterreich Burgenland Steiermark Kärnten Oberösterreich Salzburg Tirol Vorarlberg
Facebook YouTube Flickr Issuu

© 2009, Gewerkschaft PRO-GEImpressum | Inhalt