Arbeits- und Sozialrecht
ArbeitnehmerInnen haben im Grunde gegenüber den ArbeitgeberInnen die schlechteren Karten. Sie sind in einem ungleichen Wettbewerb die Unterlegenen, denn sie haben "nur" ihre Arbeitskraft anzubieten. Um das auszugleichen gibt es das Arbeitsrecht: Es korrigiert diese Ungleichheit, indem es eine Gleichheit der rechtlichen Positionen und der Verhandlungskraft von ArbeitnehmerInnen auf der einen und ArbeitgeberInnen auf der anderen Seite, herstellt.
Die Gewerkschaft PRO-GE und die BetriebsrätInnen setzen sich im Interesse ihrer Mitglieder und aller Menschen in Österreich für die Beibehaltung und Weiterentwicklung der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen und des ArbeitnehmerInnenschutzes ein.
Auskünfte zum Arbeits- und Sozialrecht
PRO-GE Rechtsabteilung
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