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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018
Symbolbild Textilindustrie
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Textilindustrie: Stufenplan 1.500 Euro

Zweite Etappe tritt am 1. April in Kraft

Die Sozialpartner der Textilindustrie haben sich bei den Kollektivvertragsverhandlungen des Vorjahres auf einen zweijährigen Abschluss geeinigt. Kernstück des Abschlusses war ein Stufenplan zum Erreichen von 1.500 Euro Mindestlohn bis 1. Dezember 2018. Entsprechend dem 2-Jahresabschluss und dem Stufenplan ergibt sich für 2018 nachfolgender KV-Abschluss. 

LOHNRECHTLICHE VERBESSERUNGEN:

  • KV-Löhne: 2. Etappe im Stufenplan zur Erreichung von € 1.500,- Mindestlohn: +3,06 % im Durchschnitt (bis zu +4,3 % in den niedrigsten Lohngruppen)
  • +2,3 % Ist-Löhne
  • +1,9 % Lehrlingsentschädigungen
  • + 2,05 % Reisekosten-, Trennungsentschädigung, sowie Messegelder, ab 1.4.2018

Geltungsbeginn: 1. April 2018
Laufzeit: bis 31.3.2019 (Die Erhöhung der Kollektivvertragslöhne vom 1.12.2018 gilt bis 31.3.2020.)

Mit 1. Dezember 2018 erfolgt die dritte Etappe des Stufenplans mit einer weiteren Erhöhung der KV-Mindestlöhne um durchschnittlich 3,02 Prozent und bis zu 4,1 Prozent in den niedrigsten Lohngruppen. Die nächsten Verhandlungen zu Rahmenrecht und Ist- Lohn finden mit Februar/März 2019 statt.

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