Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe
Höhere Löhne ab 1. Jänner 2017
Für das Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe Österreichs konnte folgender KV-Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis im Überblick:
- Erhöhung der KV-Löhne und Lehrlingsentschädigungen um 1,3 %
- Aufrundung der Monatslöhne auf volle Cent-Beträge
- Erhöhung der Dienstalterszulage um 1,2 %
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
- Neuer Mindestlohn: € 1.485,00
- Geltungsbeginn: 1. Jänner 2017
- Laufzeit: 12 Monate