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KV-Abschluss Glashüttenindustrie
1,4 Prozent mehr Lohn ab 1. Juni, Mindesterhöhung 28 EUR
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten der Glashüttenindustrie erreichten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp am 17. Mai einen Abschluss. Dieser zweiten Verhandlungsrunde vorausgegangen war eine BetriebsrätInnen-Konferenz.
Das Ergebnis im Detail:
Entgelt:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne, sowie die Lehrlingsentschädigungen und der Zulagen um 1,4 Prozent
- Der neue Mindestlohn beträgt 1.698,21 Euro
- Erhöhung der Ist-Löhne um 1,4 Prozent, mindestens jedoch um € 28,00
- Dies bedeutet in der untersten Lohngruppe eine Erhöhung bis zu 1,67 Prozent
- Erhöhung der Reisediäten um 1,4 Prozent
- Neue Regelung für Praktikantinnen
Rahmenrecht:
- Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten bei der bezahlten Freizeit von Hochzeit und Todesfall
Geltungsbeginn: 1. Juni 2016
Laufzeit: 12 Monate