KV-Abschluss: ForstarbeiterInnen der Privatwirtschaft
Neuer Mindestlohn ab 1. Jänner 2016: 1.587,43 Euro
Nach zwei sehr schwierigen Verhandlungsrunden mit der Obmännerkonferenz der Arbeitgeberverbände der Land und Forstwirtschaft in Österreich konnte nach intensiven telefonischen Beratungen mit unseren BetriebsrätInnen am 27. Jänner für die Forstarbeiterinnen und Forstarbeiter in der Privatwirtschaft ein
positiver Abschluss erreicht werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Mindestlöhne in den Anlagen I und II um 1,3 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 1,3 Prozent
- Erhöhung der Vergütung für motormanuelle Schlägerung um 1,4 Prozent
- Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschalien um 1,4 Prozent
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.587,43 Euro.
- Geltungstermin: 1. Jänner 2016
- Laufzeit: 12 Monate