FloristInnen und BlumeneinzelhändlerInnen
Neue Löhne ab 1. Februar
Bei der am 19. Jänner 2017 stattgefundenen Lohnverhandlung für die FloristInnen und BlumeneinzelhändlerInnen Österreichs konnte nachstehender Abschluss erreicht werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Monatslöhne im Durchschnitt um 1,41 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,48 Prozent
- § 6 „Entlohnung“: die Lohnauszahlung erfolgt bis zum 10. des folgenden Monats
- Der neue Mindestlohn beträgt € 1.181,00
Geltungstermin: 1. Februar 2017
Laufzeit: 12 Monate