Kohlensäuregetränkegewerbe: plus 2 Prozent
Neue Löhne ab 1. Jänner 2015
Am 15.12.2014 konnte die Kollektivvertragsverhandlung für das Kohlensäuregetränkegewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingsentschädigungen sowie die Verkaufsprovisionen wurden um durchschnittlich 2 % erhöht.
- Die euromäßige Überzahlung bleibt in voller Höhe aufrecht sowie die Beibehaltung der Begünstigungsklausel. Der neue kollektivvertragliche
- Mindestlohn beträgt € 1.575,73.
- Geltungstermin: 1. Jänner 2015
- Laufzeit: 12 Monate