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KV-Abschluss Schuhmachergewerbe
Mindestlöhne um 1,3 Prozent erhöht
Am 24. April 2016 konnte ein KV-Abschluss für die Berufszweige Schuhmacher-/Orthopädieschuhmachergewerbe erreicht werden. Die Verhandlungen verliefen äußerst zäh und wurden durch parallel geführte Tarifverhandlungen der Arbeitgeberseite mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger immer wieder verzögert.
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- 1,3 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne (+ 1,2 Prozent Berufsgruppe Orthopädieschuhmacher)
- Darüber hinaus erhalten Beschäftigte zwischen 400,- und bis zu 1200,- Euro Einmalzahlung um Lohnverluste aus dem verspäteten Abschluss zu kompensieren.
- 1,3 Prozent Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen und Anhebung der LE-Orthopädieschuhmacher an die LE-Schuhmachergewerbe (+ 4,03 Prozent Durchschnitt)
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.523,60 für Orthopädieschuhmacher und € 1.175,20 für Schuhmacher
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
- Fortführung der Überarbeitung des Rahmenkollektivvertrags
- Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Lohngruppenbezeichnungen sowie Regelung für AbsolventInnen einer Teilqualifizierung gem. §8 b Abs. 2 BAG
Geltungsbeginn: 01. April 2016
Für Februar 2017 wurden neuerliche Verhandlungen vereinbart.