Gewerbliche Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetriebe
Stundenlöhne werden um 2,45 Prozent erhöht
Bei der am 24. Jänner 2018 stattgefundenen Lohnverhandlung mit der Bundesinnung der Gärtner und Floristen konnte für die DienstnehmerInnen in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben ein positiver Abschluss erreicht werden.
Das Ergebnis:
- Die Stundenlöhne der Anlage A werden in allen Lohnkategorien um 2,45 Prozent erhöht.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird ebenfalls um 2,45 Prozenterhöht und auf den nächsten Euro aufgerundet.
- Der neue Mindestlohn beträgt 1.636,35 Euro.
Geltungstermin: 1. März 2018
Laufzeit: 12 Monate