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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018
Düngen mit Traktor

Gutsbetriebe Salzburg: plus 2 Prozent

Ab 1. Jänner 2015 neuer Mindestlohn in Höhe von Euro 1.445.

Bei der am 27. Jänner 2015 stattgefundenen Lohnverhandlung für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Gutsbetriebe, sonstige nicht bäuerliche und bäuerliche Betriebe) im Bundesland Salzburg konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:

Das Ergebnis IM DETAIL:

  • Erhöhung der Monatslöhne um 2 %.
  • Der neue Mindestlohn beträgt € 1.445,00
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2015.
  • Laufzeit: 12 Monate

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