Gutsbetriebe Salzburg: plus 2 Prozent
Ab 1. Jänner 2015 neuer Mindestlohn in Höhe von Euro 1.445.
Bei der am 27. Jänner 2015 stattgefundenen Lohnverhandlung für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Gutsbetriebe, sonstige nicht bäuerliche und bäuerliche Betriebe) im Bundesland Salzburg konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:
Das Ergebnis IM DETAIL:
- Erhöhung der Monatslöhne um 2 %.
- Der neue Mindestlohn beträgt € 1.445,00
- Geltungstermin: 1. Jänner 2015.
- Laufzeit: 12 Monate