Schuhindustrie: plus 1,4 Prozent
Einführung einer Reisekostenregelung
Bei der heute stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Schuhindustrie konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- + 1,4 Prozent auf KV-Mindestlöhne (gerundet auf den nächsten Cent)
- + 1,4 Prozent auf Ist-Löhne
- + 1,4 Prozent auf Lehrlingsentschädigungen (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
- + 1,4 Prozent auf allfällige Zulagen, Zuschläge und Prämien
- Urlaubszuschuss-2016 wird von der erhöhten Basis gerechnet; schon ausbezahlte UZ werden mit der nächsten Abrechnung nachverrechnet
- Neuer KV-Mindestlohn beträgt € 1.307,06.
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
Einführung einer Reisekostenregelung (Inlands- und Auslandsdienstreisen)
Rahmenrecht Arbeiterinnen:
- Arbeitsgruppe zur Reform des Lohngruppenschemas und Ausarbeitung eines Stufenplans zur Erreichung der Mindestlohn- / -gehaltsforderungen
Geltungsbeginn: 01. Juni 2016
Laufzeit: 12 Monate