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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018

Schuhindustrie: plus 1,4 Prozent

Einführung einer Reisekostenregelung

Bei der heute stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Schuhindustrie konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:


Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • + 1,4 Prozent auf KV-Mindestlöhne (gerundet auf den nächsten Cent)
  • + 1,4 Prozent auf Ist-Löhne
  • + 1,4 Prozent auf Lehrlingsentschädigungen (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
  • + 1,4 Prozent auf allfällige Zulagen, Zuschläge und Prämien
  • Urlaubszuschuss-2016 wird von der erhöhten Basis gerechnet; schon ausbezahlte UZ werden mit der nächsten Abrechnung nachverrechnet
  • Neuer KV-Mindestlohn beträgt € 1.307,06.

Rahmenrechtliche Verbesserungen:

Einführung einer Reisekostenregelung (Inlands- und Auslandsdienstreisen)

Rahmenrecht Arbeiterinnen:

  • Arbeitsgruppe zur Reform des Lohngruppenschemas und Ausarbeitung eines Stufenplans zur Erreichung der Mindestlohn- / -gehaltsforderungen

 Geltungsbeginn: 01. Juni 2016

Laufzeit: 12 Monate 

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