Fisch- und Feinkostsektor
Aufnahme von Lehrlingsentschädigungen in die Lohnverträge gelungen
Für die ArbeiterInnen im Fisch- und Feinkostgewerbe sowie Feinkostindustrie konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis:
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden um 2,4 % erhöht
- Einmalzahlung in der Höhe von 80 Euro
- Dienstalterszulagen werden um 2,4 % angehoben
- Überzahlungen bleiben in vollem Ausmaß aufrecht
- Aufnahme von Lehrlingsentschädigungen in den jeweiligen Lohnvertrag
- Der neue Mindestlohn beträgt 1.331,20 Euro
- Geltungstermin: 1. Mai 2018
- Laufzeit: 12 Monate