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Frühjahrslohnrunde 2018
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Metallarbeiter beim Schweißen

Metallgewerbe: Mindestlöhne steigen um bis zu 2,55 %

IST-Löhne steigen zwischen 1,33 und 1,74 Prozent

Die Gewerkschaft PRO-GE erreichte bei den Kollektivvertragsverhandlungen für ArbeiterInnen und Lehrlinge des Metallgewerbes am 23. November nach rund sieben Stunden einen Abschluss. Die Mindestlöhne steigen um1,43 Prozent. Zudem werden die Beschäftigten der untersten Lohngruppe künftig beim Mindestlohn mit der nächst höhere Lohngruppe gleichgestellt. Dies bedeutet für diese ArbeiterInnen eine Erhöhung von  2,55 Prozent.

Die IST-Löhne steigen zwischen 1,33 Prozent und 1,74 Prozent. Lehrlingsentschädigungen sowie Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 1,43 Prozent erhöht. Geltungstermin ist der 1. Jänner 2017

Erneut konnte für das Metallgewerbe eine Freizeitoption abgeschlossen werden. Die Beschäftigten können sich anstelle der IST-Erhöhung für mehr Freizeit entscheiden. Karenzzeiten werden künftig im Metallgewerbe im vollem Ausmaß für den Urlaubsanspruch, für die Kündigungsfrist und für das Krankenentgelt angerechnet. "Die Sozialpartner setzten damit ein deutliches sozialpolitisches Zeichen, dass dienstzeitabhängige Nachteile vor allem für Frauen künftig der Vergangenheit angehören“, sagt Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der PRO-GE.

Der Geltungsbereich des Kollektivvertrags umfasst viele verschiedene Berufsgruppen: Unter anderem Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der Installateure. Der Kollektivvertrag für das Metallgewerbe umfasst auf Unternehmensseite rund 40.000 Mitgliedsunternehmen mit knapp 200.000 Beschäftigten aus elf Arbeitgeberverbänden.

Der Abschluss im Detail

  • Mindestlöhne: + 1,43 Prozent 
    der niedrigste Mindestlohn wird um +2,55 Prozent erhöht
  • Neuer Mindestlohn: 1.769,47 Euro
  • IST-Löhne: + 1,33 Prozent, mind. aber um + 30 Euro
  • Lehrlingsentschädigungen: + 1,43 Prozent
  • Zulagen, Aufwandsentschädigungen: +1,43 Prozent
  • Ermöglichung der Freizeitoption
  • Volle Karenzanrechnung bei Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist und Krankenentgelt
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2017

Mehr Information

Neben diesem Artikel gibt es mehr Information zu den Kollektivvertragsverhandlungen 2016 für das Metallgewerbe. Einige Dokumente sind nur für BetriebsrätInnen verfügbar und werden erst nach dem Login angezeigt!

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