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Frühjahrslohnrunde 2018
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Für Mitglieder: Soforthilfe für LeiharbeiterInnen

Kostenlose Hotline für LeiharbeiterInnen: 0800 311 900

Höhere Unterstützung bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslos gewordenen LeiharbeiterInnen steht eine einmalige Unterstützung in Höhe von 250 Euro aus dem Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) zu. Die PRO-GE zahlt ihren Mitgliedern die Unterstützung sofort in bar aus und übernimmt die Antragstellung beim Sozial- und Weiterbildungsfonds!

Voraussetzungen für die Arbeitslosenunterstützung aus dem SWF

  • Durchgängige Beschäftigung als überlassene/r ArbeitnehmerIn bei einem gewerblichen (nicht gemeinnützigen!) Überlasser in Österreich für mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit
  • Das Arbeitsverhältnis darf nicht durch Arbeitnehmerkündigung, unberechtigten vorzeitigen Austritt oder berechtigte Entlassung beendet worden sein
  • Eine Woche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde noch kein neues Arbeitsverhältnis begründet
  • Erster Tag der Arbeitslosigkeit nach dem 31. Dezember 2014
  • Fristgerechter Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit
  • Für Auflösungen bis zum 31. Dezember 2014 werden 200 Euro ausgezahlt, wenn die durchgehende Beschäftigung mindestens vier Monate betrug

WICHTIG: Die Arbeitslosenunterstützung wird ohne Abzüge ausbezahlt: Sie gilt nicht als Einkommen, muss daher nicht versteuert werden und wird auch nicht auf das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe angerechnet.

Die Gewerkschaftliche Soforthilfe kann in allen Landes-, Regional- und Bezirkssekretariaten der PRO-GE in Anspruch genommen werden. Nach Möglichkeit mitzubringen sind Lichtbildausweis, Lohnzettel, Dienstzettel/Arbeitsvertrag, Überlassungsmitteilung sowie die An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse.
> Link zu den Kontakten

Du hast noch Fragen? Wähle einfach die kostenlose Hotline für LeiharbeiterInnen: 0800 311 900 oder schick ein E-Mail an leiharbeiter@proge.at.

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