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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018

Suppenindustrie: plus 1,45 Prozent

Ab 1. Dezember 2015 neuer Mindestlohn 1.575,80 Euro.

Für die Arbeiter/-innen in der Suppenindustrie konnte folgender Abschluss erzielt werden.

Das Ergebnis:

  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden um + 1,45 % erhöht.
  • Ebenfalls wurden die Lehrlingsentschädigungen sowie Dienstalterszulagen um + 1,45 % angehoben.
  • Die Weihnachtsremuneration ist mit den neuen Lohnsätzen zu berechnen. Überzahlungen bleiben aufrecht.
  • Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.575,80 Euro.
  • Geltungstermin: 01. Dezember 2015
  • Laufzeit: 12 Monate

 

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