Suppenindustrie: plus 1,45 Prozent
Ab 1. Dezember 2015 neuer Mindestlohn 1.575,80 Euro.
Für die Arbeiter/-innen in der Suppenindustrie konnte folgender Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis:
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden um + 1,45 % erhöht.
- Ebenfalls wurden die Lehrlingsentschädigungen sowie Dienstalterszulagen um + 1,45 % angehoben.
- Die Weihnachtsremuneration ist mit den neuen Lohnsätzen zu berechnen. Überzahlungen bleiben aufrecht.
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.575,80 Euro.
- Geltungstermin: 01. Dezember 2015
- Laufzeit: 12 Monate