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Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Achtung: Missachtung kann teuer kommen!

Urlaube im Ausland werden gerne genützt, um Waren und Souvenirs nach Hause mitzubringen. Es gibt allerdings Grenzen, ab wann diese nicht mehr zollfrei nach Österreich eingeführt werden dürfen. Hier eine Übersicht:

Einfuhrbestimmungen aus EU-Staaten
Sie betreffen Einreisen aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Waren, die in der EU eingekauft werden, befinden sich in der EU im so genannten "freien Verkehr". Die im Kaufpreis enthaltenen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer, und gegebenenfalls Verbrauchsteuern, wie beispielsweise Alkoholsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer) wurden in jenem EU-Staat erhoben, in dem die Waren gekauft wurden. Derart erworbene Waren können im Reisegepäck innerhalb der EU frei bewegt werden, ohne dass diese Abgaben ein weiteres Mal bezahlt werden müssen - aber Achtung, es gibt auch Ausnahmen:

Ausnahme: Tabakwaren oder alkoholische Getränke sind nur so weit abgabenfrei, als sie dem Eigenbedarf dienen und gewisse Grenzen nicht überschreiten.

Auf der Website des Finanzministeriums werden die Grenzen für die Art und Menge der Waren, die innerhalb der EU eingeführt werden dürfen, laufend aktualisiert. Diese Informationen finden Interessierte auf der Website des Finanzministeriums.

Einfuhrbestimmungen aus Nicht-EU-Staaten
Für alle Waren, die aus Staaten außerhalb der EU eingeführt werden, gelten andere Bestimmungen. Beim Passieren des Zolls müssen folgende Waren deklariert beziehungsweise eine Zollanmeldung abgegeben werden:

  • nicht für den Eigenbedarf bestimmte Waren,
  • außerhalb der EU erworbene Waren, die die Freimengen für Tabakwaren, Alkoholika, Parfums, Toilettewasser, Kaffee, Tee, Arzneimittel und die Freigrenze für andere Waren übersteigen und
  • Waren, die Einfuhrverboten oder Einfuhrbeschränkungen unterliegen.

Auch hier ist auf der Website des Finanzministeriums eine laufend aktualisierte Liste mit den Einfuhrbestimmungen aus Nicht-EU-Staaten zu finden.

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