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Frühjahrslohnrunde 2018
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Urlaubsberechnung

Über Werk- und Arbeitstage, Arbeits- und Kanlenderjahre

Werktage & Arbeitsjahr
ArbeitnehmerInnen haben auf mindestens 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr Anspruch. Wenn im Betrieb der Urlaub in "Werktagen" (also inklusive Samstagen) gerechnet wird, dann sind das 30 Urlaubstage pro "Arbeitsjahr". Bei der Urlaubsmeldung trägt man also sechs Tage pro Woche ein. Das Arbeitsjahr beginnt grundsätzlich mit dem Eintrittsdatum. So sind die gesetzlichen Regelungen - also Werktage und Arbeitsjahr.

Arbeitstage
In vielen Betrieben - vor allem wenn ausschließlich von Montag bis Freitag gearbeitet wird - erfolgt die Berechnung in "Arbeitstagen". Das bedeutet, die Wochenanzahl bleibt gleich: fünf Wochen. Aber da der Samstag nicht mitgerechnet wird, beträgt der Urlaub 25 Arbeitstage pro Arbeitsjahr. Bei der Urlaubsmeldung trägt man nur fünf Tage pro Woche ein, nicht sechs Tage.

Kalenderjahr
Weiters kann der Betrieb den Urlaub auch auf das "Kalenderjahr" umstellen. Das bedeutet, egal wann die/der ArbeitnehmerIn in den Betrieb eingetreten ist, das Urlaubsjahr beginnt immer mit 1. Jänner. Mit 1. Jänner erhalten die ArbeitnehmerInnen ihren neuen Urlaubsanspruch - also 30 Werktage bzw. 25 Arbeitstage. Wichtig ist dabei zu beachten, dass im 1. Kalenderjahr (Eintrittsjahr) zumindest der aliquote Urlaub zusteht.

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