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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018

Kein Urlaub im ersten halben Jahr?

Oft behauptet, stimmt aber nicht.

Oft noch hört man, dass ArbeitnehmerInnen im ersten halben Jahr keinen Urlaub konsumieren dürfen. Dieser Mythos stimmt nicht!

Wenn ArbeitnehmerInnen neu zu arbeiten beginnen, entsteht der Urlaubsanspruch im ersten halben Jahr im Verhältnis zur zurückgelegten Dienstzeit. Einfacher ausgedrückt: nach jeweils zirka 13 Kalendertagen beträgt der Anspruch 1 Urlaubstag. Nach rund zweieinhalb Monaten eine ganze Urlaubswoche.

Regelung "Arbeitsjahr"
Nach diesem halben Jahr steht der Urlaub in vollem Ausmaß zu. Ab dem zweiten Arbeitsjahr (beginnt wieder mit dem Eintrittsdatum) haben ArbeitnehmerInnen gleich zu Beginn des Arbeitsjahres den gesamten Urlaubsanspruch (volle 5 Wochen).

Regelung "Kalenderjahr"
Hier kann es natürlich sein, dass der gesamte "neue Urlaubsanspruch" wesentlich früher gilt. Wenn der Eintritt in den Betrieb beispielsweise mit 1. Oktober erfolgt, besteht bereits nach drei Monaten, also mit 1. Jänner des Folgejahres, der gesamte Urlaubsanspruch des neuen Kalenderjahres.
Im 1. Kalenderjahr (Eintrittsjahr) muss zumindest der aliquote Urlaub verbraucht werden können. Also nach jeweils zirka 13 Kalendertagen 1 Urlaubstag, nach rund zweieinhalb Monaten eine ganze Urlaubswoche.

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