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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018

Urlaubsanspruch

Wieviele Urlaubstage stehen mir zu?

ArbeitnehmerInnen haben auf nachstehendes Urlaubsausmaß Anspruch: 

  • bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren 30 Werktage
  • nach Vollendung des 25. Jahres 36 Werktage

Urlaubsjahr
Das Urlaubsjahr beginnt mit dem Zeitpunkt des Eintritts in die Firma. Besteht eine Vereinbarung, die das Urlaubsjahr dem Kalenderjahr gleichstellt, beginnt ein neues Urlaubsjahr jeweils am 1. Jänner.

Berechnung der Dienstzeit
Für die Bemessung des Urlaubsausmaßes sind Dienstzeiten bei demselben/derselben ArbeitgeberIn anzurechnen, die keine längere Unterbrechung als 3 Monate aufweisen, außer diese wurde durch Kündigung des/der ArbeitnehmerIn, durch einen vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund oder eine von den/der ArbeitnehmerIn verschuldete Entlassung verursacht.

Für die Bemessung des Urlaubs sind weiters anzurechnen:

  • die in einem anderen Arbeitsverhältnis im Inland zugebrachte Dienstzeit, sofern sie mindestens 6 Monate gedauert hat;
  • Schulzeiten, die über die allgemeine Schulpflicht hinausgehen (AHS, HAK, HTL) und an einer inländischen Schule verbracht wurden.Unter gewissen Bedingungen können auch ausländische Schulzeiten angerechnet werden;
  • die gewöhnliche Dauer eines mit Erfolg abgeschlossenen Hochschulstudiums;
  • Zeiten einer im Inland zugebrachten selbstständigen Erwerbstätigkeit, sofern sie mindestens 6 Monate gedauert hat;
  • Entwicklungshilfezeiten;
  • Haftzeiten nach dem Opferfürsorgegesetz;
  • der erste Karenzurlaub im Arbeitsverhältnis bis zum Höchstausmaß von 10 Monaten.

Es ist bei den Anrechnungsbestimmungen jedoch zu beachten, dass es Begrenzungen gibt. Insgesamt dürfen höchstens 7, bei Studium höchstens 12 Vordienstjahre angerechnet werden.

Voller Urlaubsanspruch
Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach 6 Monaten bzw. ab dem zweiten Arbeitsjahr mit Beginn des Arbeitsjahres.

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