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Arbeitskräfteüberlassung: Löhne steigen um 1,4 Prozent
Neuer Mindestlohn ab 1. Jänner: 1.518,32 Euro
Die Gewerkschaft PRO-GE hat am 14. Dezember 2015 mit den Vertretern der ArbeitgeberInnen der Arbeitskräfteüberlassungsbranche Lohnerhöhungen und rahmenrechtliche Verbesserungen für die knapp 60.000 betroffenen ArbeiterInnen vereinbart.
Die Standpunkte von Gewerkschaft und ArbeitgeberInnen waren natürlich unterschiedlich, trotzdem verliefen die Verhandlungen sehr konstruktiv. Nach rund 6stündigen Verhandlungen konnten wir uns mit den ArbeitgeberInnenn auf folgende Ergebnisse einigen:
- KV-Löhne steigen um durchschnittlich 1,4 %
- neuer Mindestlohn € 1.518,32
- Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
- Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um 1,5 %
- Gültig ab 1. Jänner 2016
Neben diesem Artikel gibt es mehr Information zum Kollektivvertragsabschluss. Einige Dokumente sind nur für BetriebsrätInnen verfügbar und werden erst nach dem Login angezeigt!