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Für Mitglieder: Soforthilfe für LeiharbeiterInnen
Kostenlose Hotline für LeiharbeiterInnen: 0800 311 900
Arbeitslos gewordenen LeiharbeiterInnen steht eine einmalige Unterstützung in Höhe von 250 Euro aus dem Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) zu. Die PRO-GE zahlt ihren Mitgliedern die Unterstützung sofort in bar aus und übernimmt die Antragstellung beim Sozial- und Weiterbildungsfonds!
Voraussetzungen für die Arbeitslosenunterstützung aus dem SWF
- Durchgängige Beschäftigung als überlassene/r ArbeitnehmerIn bei einem gewerblichen (nicht gemeinnützigen!) Überlasser in Österreich für mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit
- Das Arbeitsverhältnis darf nicht durch Arbeitnehmerkündigung, unberechtigten vorzeitigen Austritt oder berechtigte Entlassung beendet worden sein
- Eine Woche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde noch kein neues Arbeitsverhältnis begründet
- Erster Tag der Arbeitslosigkeit nach dem 31. Dezember 2014
- Fristgerechter Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit
- Für Auflösungen bis zum 31. Dezember 2014 werden 200 Euro ausgezahlt, wenn die durchgehende Beschäftigung mindestens vier Monate betrug
WICHTIG: Die Arbeitslosenunterstützung wird ohne Abzüge ausbezahlt: Sie gilt nicht als Einkommen, muss daher nicht versteuert werden und wird auch nicht auf das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe angerechnet.
Die Gewerkschaftliche Soforthilfe kann in allen Landes-, Regional- und Bezirkssekretariaten der PRO-GE in Anspruch genommen werden. Nach Möglichkeit mitzubringen sind Lichtbildausweis, Lohnzettel, Dienstzettel/Arbeitsvertrag, Überlassungsmitteilung sowie die An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse.
> Link zu den Kontakten
Du hast noch Fragen? Wähle einfach die kostenlose Hotline für LeiharbeiterInnen: 0800 311 900 oder schick ein E-Mail an leiharbeiter@proge.at.