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Kundgebung der AGO-Beschäftigten am 25. Juli 2013.

Erstmals Sozialplan für LeiharbeiterInnen

Regelung für Arbeitskräfteüberlasser AGO

Nach dem Verlust eines Großauftrags des Wiener AKH hat der Arbeitskräfteüberlasser AGO 350 LeiharbeiterInnen gekündigt. Kleiner Lichtblick: Zum ersten Mal konnte bei einer Leiharbeitsfirma ein Sozialplan abgschlossen werden.

Für die LeiharbeiterInnen von AGO, die im AKH für die Reinigung zuständig waren, bedeutet die Kündigung der Verträge des AKH mit AGO auch das Ende ihres Arbeitsverhältnisses. Dass AGO selbst keine adäquate Weiterbeschäftigung anbieten würde, war bereits absehbar. Der AGO-Betriebsrat, dessen Gründung vor zwei Jahren zu einem heftigen Konflikt mit der Unternehmensleitung führte, hat sich daher schon lange intensiv für eine Übernahme durch das AKH eingesetzt. Unter dem Motto "Übernahme statt Fremdvergabe" wurden 4.000 Unterschriften gesammelt, Demonstrationen organisiert und Betriebsversammlungen abgehalten.

Für die Fehler anderer bezahlt

"Die AGO-Beschäftigten haben im AKH seit Jahren gute Arbeit zur Zufriedenheit ihrer KollegInnen, ihrer Vorgesetzten und der PatientInnen des AKH geleistet", zieht Betriebsratsvorsitzender David Lang bittere Bilanz. „Dass die seinerzeitige Vergabe an AGO heftig in der Kritik stand, lag nicht in ihrer Verantwortung. Trotzdem zahlen sie jetzt dafür drauf", begründet Lang warum eine Übernahme die sauberste Lösung gewesen wäre. "Bedauerlicherweise wurde das im Rathaus nicht so gesehen."

Ansprüche gesichert

Ganz umsonst war die Anstrengung trotzdem nicht. "Durch den intensiven Kontakt mit den Beschäftigten während der ganzen Zeit konnten wir zumindest sicher stellen, dass die Betroffenen nicht auch noch um ihre Ansprüche umfallen, zum Beispiel indem sie sich zu einvernehmlichen Auflösungen überreden lassen", sagt Langs Betriebsratskollege Raymond Karner. Auch über die Arbeitslosenunterstützung aus dem Sozial- und Weiterbildungsfonds für LeiharbeiterInnen und die Gewerkschaftliche Soforthilfe für PRO-GE Mitglieder haben die meisten erst durch den Betriebsrat erfahren. Letztendlich konnte sogar ein Sozialplan erstritten werden. "Ein Ersatz für den verlorenen Job ist das natürlich alles nicht, aber immerhin etwas finanzielle Unterstützung in einer schwierigen Zeit", sagt Karner.

Erster Sozialplan in der Arbeitskräfteüberlassung

Der Abschluss eines Sozialplanes ist in diesem Fall keine Selbstverständlichkeit, erläutert PRO-GE Bundessekretär René Schindler. "Im Gegenteil, das ist meines Wissens der erste überhaupt bei einer Leiharbeitsfirma." Erreicht werden konnte dieser nur, weil die betroffenen AGO-Beschäftigten ein gemeinsames Vorgehen eingehalten haben. "Hätte ein größerer Teil in einvernehmlichen Auflösungen eingewilligt, hätten wir kaum Druck auf das Unternehmen ausüben können.“  Der erste Sozialplan in der Arbeitskräfteüberlassung soll aber nicht der letzte sein. „Der Fall beweist: Auch in dieser Branche sind Sozialpläne möglich, wenn die Kolleginnen und Kollegen zusammenhalten.“

 

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