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Leiharbeit: Weihnachten wird heuer bezahlt!

"Aktion scharf" - Stehzeiten müssen bezahlt werden

PRO-GE startet „Aktion scharf“ gegen schwarze Schafe: Stehzeiten über Weihnachten müssen bezahlt werden, Abmeldung gesetzlich verboten

Noch immer gibt es einige schwarze Schafe in der Leiharbeitsbranche, die LeiharbeiterInnen über die Feiertage abmelden und damit in die Arbeitslosigkeit schicken – diese Firmen wollen weder Feiertage noch Stehzeit bezahlen. Doch das ist illegal. Die Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) startet deshalb heuer eine „Aktion scharf“ in der auf die Einhaltung des Gesetzes geachtet wird.

Seit Anfang 2013 gibt es ein neues Gesetz für die Arbeitskräfteüberlassung mit wesentlich verbesserten Regeln. So dürfen überlassene Arbeitskräfte gegenüber der Stammbelegschaft nicht benachteiligt werden. Das gilt z.B. für die Kosten des Kantinenessens ebenso wie für Arbeitskleidung die zur Verfügung gestellt wird aber eben z.B. auch für Werksurlaube. „Nur weil die Stammbelegschaft Werksferien hat, die Tage zwischen den Feiertagen eingearbeitet hat oder dergleichen, dürfen überlassene Arbeitskräfte noch lange nicht „stempeln“ geschickt werden. Das ist gesetzlich ausdrücklich verboten“, erklärt René Schindler, Rechtsexperte der PRO-GE.

Die PRO-GE hat die Krankenkassen und das AMS darauf aufmerksam gemacht, diese Institutionen werden auf die Einhaltung achten. Denn für die LeiharbeiterInnen ist nicht egal ob sie zwei Wochen, gerade über Weihnachten, arbeitslos sind oder ihr Geld bekommen! „Deshalb fordern wir auch die LeiharbeiterInnen selbst auf, sich bei uns zu melden, sollte versucht werden sie über die Feiertage abzumelden. Wir werden ihnen ihr Geld holen“, so Schindler.

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