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Leiharbeit: Befragung bestätigt die Marschrichtung

Schindler: Gleichbehandlung von LeiharbeiterInnen ist ein realistisches Ziel

Die Arbeiterkammer Wien hat BetriebsrätInnen aus 230 Großunternehmen über den Umgang mit Leiharbeit in ihren Betrieben befragt. "Die Ergebnisse bestätigen, dass wir mit unseren Anliegen bei der Überarbeitung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes richtig gelegen sind", stellt René Schindler, Bundessekretär der für LeiharbeiterInnen zuständigen Gewerkschaft PRO-GE fest. Am stärksten benachteiligt werden überlassene Arbeitskräfte laut der Befragung bei der Weiterbildung. "Mit dem Sozial- und Weiterbildungsfonds - einem der Herzstücke des neuen Gesetzes - werden Leiharbeitskräfte künftig wesentlich mehr Möglichkeiten zur Weiterbildung vorfinden", sagt Schindler.

Leiharbeit als Dauerzustand

Die Befragung ergab, dass der Großteil der LeiharbeiterInnen dauerhaft überlassen sind: 53 Prozent sind kontinuierlich das ganze Jahr im Beschäftigerbetrieb eingesetzt. "Die Behauptung, Leiharbeit werde überwiegend zur Abdeckung von Auftragsspitzen verwendet, widerspricht eindeutig der Realität", stellt Schindler klar.

Mit Information gegen falsche Einstufungen

Immerhin 61 Prozent der befragten BetriebsrätInnen sehen überlassene Arbeitskräfte bei der Kollektivvertrags-Einstufung als gleichbehandelt mit der Stammbelegschaft an. Fast ein Viertel der BetriebsrätInnen sehen allerdings die LeiharbeiterInnen benachteiligt. "Das ist nicht rechtskonform", erklärt Schindler. "Dass die 'Einsatzmitteilungen' jetzt detaillierter über alle Entgeltbestandteile informieren müssen und der Kunde über die Einstufung im Betrieb informieren muss, wird die Überprüfung der korrekten Entlohnung deutlich erleichtern."

Gleichstellung bei Sozialleistungen

31 Prozent der BetriebsrätInnen geben an, dass LeiharbeiterInnen im Unternehmen nicht die gleichen Sozialleistungen wie Stammarbeitskräfte erhalten. Seit 1. Jänner besteht hier eine gesetzliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung, bei langen Überlassungen ab vier Jahren sogar bei Betriebspensionen. Rund die Hälfte der erfassten Unternehmen verfügen über eine innerbetriebliche Altersvorsorge, aber nur bei sieben Prozent können derzeit auch überlassene Arbeitskräfte diese Leistung in Anspruch nehmen.

Großbaustelle Weiterbildung

Den größten Nachholbedarf haben LeiharbeiterInnen bei der Weiterbildung. Nur 29 Prozent der BetriebsrätInnen geben an, dass überlassene Arbeitskräfte die gleichen Möglichkeiten vorfinden wie die Stammbelegschaft. "Die Weiterbildung wurde bisher sowohl von den Beschäftigerbetrieben als auch den Überlassern komplett vernachlässigt", kritisiert Schindler. "Nun werden Beschäftiger verpflichtet, die Teilnahme überlassener Arbeitskräfte an internen Weiterbildungsmaßnahmen zu unterstützen." Mit dem Sozial- und Weiterbildungsfonds, in den alle Arbeitskräfteüberlasser einzahlen müssen, wird künftig auch mehr Geld für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

"Gleichbehandlung von überlassenen Arbeitskräften ist machbar, das zeigt auch diese Befragung", ist  der PRO-GE Bundessekretär optimistisch. In jedem der erfassten Bereiche gebe es Betriebe, wo Gleichstellung bereits tägliche Praxis ist. "Mit den gesetzlichen Verbesserungen seit 1. Jänner rückt dieses Ziel ein großes Stück näher.“

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