PRO-GE Gesundheitskampagne.
SERVICE
Verhalten bei der Arbeit
ArbeitgeberInnen nehmen nur selten ihre Verantwortung für gesunde ArbeitnehmerInnen in vollem Umfang wahr. Oft werden nicht einmal die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes für sicheres und gesundes Arbeiten eingehalten. Dabei ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, gesundes Verhalten im Betrieb möglich zu machen.
THEMATISCHE SCHWERPUNKTE
- Ernährung und Trinken
- Bewegung
- Rauchen, Alkohol und Drogen
ERNÄHRUNG UND TRINKEN
Richtige Speisen und Getränke bei der Arbeit müssen sich nach der Art der Tätigkeiten und der Lage der Arbeitszeiten richten. ArbeitsmedizinerInnen und ErnährungsexpertInnen helfen bei der Erstellung von vernünftigen Ernährungsprogrammen und bei der Zusammenstellung der richtigen Speisen und Getränke.
BEWEGUNG
Bei sehr schwerer körperlicher Arbeit und/oder Zwangshaltungen sind Ausgleichsübungen und der Tätigkeit entsprechende Arbeitsunterbrechungen anzuraten. Beides ist gemeinsam mit den ArbeitsmedizinerInnen zu entwickeln, der Arbeitgeber muss aber auch die Möglichkeit bieten, die Übungen während der Arbeitszeit durchzuführen.
RAUCHEN, ALKOHOL UND DROGEN
Abgesehen von illegalen Drogen gibt es keine generellen Verbote von so genannten legalen Drogen an den Arbeitsplätzen. Ausnahmen schreibt der Gesetzgeber vor, und zwar dort, wo der Konsum von Nikotin, Alkohol, Drogen zur Gefahr wird, oder die Gesundheit anderer gefährdet.
WAS IST IM BETRIEB ZU TUN? Arbeit darf nicht krank machen - das schreiben die ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen vor. Unter "Service" neben diesem Artikel bieten wir hilfreiche Tipps und eine Checkliste für ArbeitnehmerInnen. |