KV-Abschluss Molkereien und Käsereien
Neuer Mindestlohn 1.748,34 Euro
Bei der 3. Kollektivvertragsverhandlung für die genossenschaftlichen, gewerblichen und industriellen Molkereien und Käsereien konnte ein erfolgreicher Lohnabschluss erzielt werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter um 2,45%
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um 2,45%
- Erhöhung der Zehrgelder um 2,45%
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,45%
Erhöhung der Bienniumsstufen um 2,45% - Neuer Mindestlohn: € 1.748,34
Geltungstermin: 1. November 2017
Laufzeit: 12 Monate