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Frühjahrslohnrunde 2018
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Metallgewerbe: Drei Prozent mehr Lohn

KV-Löhne steigen um 3,0%, Ist-Löhne um 2,6%

In der dritten Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für die ArbeiterInnen und Lehrlinge im Metallgewerbe erreichte die Gewerkschaft PRO-GE am 24. November 2017 einen erfolgreichen Abschluss. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden mit 1. Jänner um 3,0 Prozent erhöht, ebenso die Lehrlingsentschädigungen. Die Ist-Löhne steigen um 2,6 Prozent. Der neue Mindestlohn beträgt 1.822,55 Euro. "Damit ist auch im Metallgewerbe ein Abschluss gelungen, der mit einem kräftigen Reallohnplus die Kaufkraft der Menschen stärkt", zieht PRO-GE Verhandlungsleiter Rainer Wimmer Bilanz.

Auch im Rahmenrecht wurden Verbesserungen erreicht: Neu geschaffen im Kollektivvertrag Metallgewerbe wurde ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Auslandsdiäten. Diese gebühren mindestens in Höhe der für Inlandseinsätze geltenden Beträge. Für Lehrlinge erreichte die PRO-GE die Übernahme der Fahrtkosten ins Berufsschulinternat. Im Metallgewerbe steht den ArbeiterInnen auch in diesem Jahr die Freizeitoption zur Verfügung. Die Beschäftigten können sich anstelle der IST-Erhöhung für mehr Freizeit entscheiden.

Der Geltungsbereich des Kollektivvertrags betrifft viele verschiedene Berufsgruppen: Unter anderem Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der Installateure. Der Kollektivvertrag gilt für rund 110.000 ArbeiterInnen und 18.500 Lehrlinge im Metallgewerbe und umfasst auf Unternehmensseite rund 45.000 Mitgliedsunternehmen aus elf Arbeitgeberverbänden.

Der Abschluss im Überblick:

  • KV-Mindestlöhne: +3,0 Prozent
  • Neuer Mindestlohn: 1.822,55 Euro
  • Ist-Löhne: +2,6 Prozent
  • Lehrlingsentschädigungen: +3,0 Prozent
  • kollektivvertragliche Zulagen: +3,0 Prozent
  • Entfernungszulagen und Nächtigungsgeld: +1,9 Prozent
  • Ermöglichung der Freizeitoption
  • Neu: Entfernungszulage und Nächtigungsgeld für Auslandsdienstreisen, mindestens in Höhe der Sätze für Inlandsreisen
  • Fahrtkostenersatz zu den Berufsschulinternaten
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2018
  • Laufzeit: 12 Monate 

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