Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie
Durchschnittlich 2,55 Prozent, neuer Mindestlohn 1.675 Euro
Für die ArbeiterInnen in der Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie erreichte die PRO-GE am 20. November 2017 einen erfolgreichen Abschluss.
Das Ergebnis im Überblick:
- Erhöhung der KV- Löhne im Durschnitt aller Kategorien um 2,5 %
- Neuer Mindestlohn LK 4: 1.675,01
- Erhöhung der Dienstalterszulage zwischen 2,2 und 5,5 %
- Der gesamte Lohnabschluss beträgt somit 2,55 %
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen und Zehrgelder
- Weihnachtsremuneration berechnet mit dem höheren Lohn
- Weitere Vereinbarungen:
- Rechtliche Klarstellung der Dienstalterszulage
- Arbeitsgruppe zum Thema Umkleidezeiten sowie Haftungsfragen bezüglich Hygiene.
- Geltungsbeginn: 1. Dezember 2017
- Laufzeit: 12 Monate