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Metallindustrie/Bergbau 2016
Maschinen- und Metallwarenindustrie
Metallindustrie: Wir setzen einheitlichen KV durch
Durchschnittliche Erhöhung um 1,68 Prozent, Verbesserungen im Rahmenrecht
Sieben Wochen nach der Forderungsübergabe und nach insgesamt 14 Verhandlungsrunden mit den sechs Fachverbänden bzw. Berufsgruppen der Metallindustrie haben die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp am 14. November ihr Ziel eines einheitlichen Kollektivvertrages und eines einheitlichen Lohn- und Gehaltsabschlusses für alle 180.000 Beschäftigten erreicht.
Mit dem letzten ausständigen Fachverband, jenem der Nichteisen-Metallindustrie, konnte heute in der zweiten Runde eine Einigung erzielt werden. Die Lohn- und Gehaltserhöhungen entsprechen den vorausgegangenen fünf Abschlüssen in der Metallindustrie. Die Einkommen werden im Schnitt um 1,68 Prozent erhöht, dabei wurde eine gestaffelte Erhöhung der IST- und KV-Löhne und -Gehälter erreicht. Untere Einkommensgruppen finden besondere Berücksichtigung und werden um zwei Prozent erhöht. "Wir konnten das Ziel, vor allem für niedrige Lohn- und Gehaltsgruppen mehr herauszuholen, durchsetzen. Zwei Prozent sind bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 0,73 Prozent ein hohes Reallohnplus ", betonen die beiden Chefverhandler der Gewerkschaften, Rainer Wimmer (PRO-GE) und Rudolf Wagner (GPA-djp).
Ebenso konnten rahmenrechtliche Verbesserungen erzielt werden. So werden Karenzzeiten künftig in vollem Ausmaß auf dienstzeitabhängige Ansprüche angerechnet und auch die Fahrtkosten für Lehrlinge zum Berufsschulinternat übernommen, sofern diese nicht bereits von öffentlichen Förderungen abgedeckt sind. “Die vollständige Anrechnung von Karenzzeiten ist ein sozialpolitischer Meilenstein in der Kollektivvertragspolitik: Die Nachteile etwa beim Urlaubsanspruch, Krankenentgelt oder bei Jubiläumsgelder gehören damit der Vergangenheit an“, sagt Rainer Wimmer.
Zusätzlich ist es gelungen, auch dieses Jahr die Freizeitoption wieder für die Bereiche Bergbau-Stahl und Fahrzeugindustrie zu vereinbaren. Die Beschäftigten können sich anstelle der IST-Erhöhung für mehr Freizeit entscheiden.
Der Abschluss im Detail
Mindestlöhne/Grundgehälter und IST-Löhne/-Gehälter:
- Lohn-/Gehaltsgruppe A: 2 %
- Lohn-/Gehaltsgruppen B, C, D, E, F: 1,75 %
- Lohn-/Gehaltsgruppen G, H: 1,5 %
- Lohn-/Gehaltsgruppen I, J, K: 1,2 %
Neuer Mindestlohn: 1.785,03 Euro
Lehrlingsentschädigungen: + 1,75 %
Zulagen: + 1,75 %
Aufwandsentschädigungen: + 1 %
Vollständige Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche
Gänzliche Vergütung der Lehrlingsfahrtkosten zum Berufsschulinternat
Freizeitoption für Bergbau-Stahll und Fahrzeugindustrie
Geltungstermin: 1. November 2016