Metallindustrie/Bergbau 2016
Maschinen- und Metallwarenindustrie
Metaller-KV: Erster Abschluss mit FMMI erreicht
Durchschnittliche Erhöhung um 1,68 Prozent, Verbesserungen im Rahmenrecht
Nach 16-stündigen Verhandlungen der Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp mit den Arbeitgebern der Maschinen- und Metallwarenindustrie, kam es am Morgen des 4. November schließlich zu einer Einigung und zum ersten Kollektivvertragsabschluss in den Verhandlungen mit den Fachverbänden der Metallindustrie.
Lohnerhöhung im Schnitt um 1,68 Prozent
Die Löhne der Beschäftigten werden im Schnitt um 1,68 Prozent erhöht, dabei wurde eine gestaffelte Erhöhung der IST- und KV-Löhne und Gehälter erreicht. Die untersten Einkommen werden demnach um zwei Prozent erhöht, die höheren Einkommen um 1,2 Prozent. Die für die Verhandlungen relevante Inflationsrate lag bei 0,73 Prozent. Der neue Mindestlohn beträgt 1.785,03 Euro.
Schwierige Verhandlungen
"Es waren äußerst schwierige und intensive Verhandlungen. Der Abschluss bedeutet für die Beschäftigten einen deutlichen Realeinkommenszuwachs. Im Schnitt liegt dieser rund ein Prozent über der Inflation. Niedrige Lohn- und Gehaltsgruppen werden sogar mit bis zu zwei Prozent erhöht", betonen Rainer Wimmer (PRO-GE) und Rudolf Wagner (GPA-djp) den sozialen Faktor im Abschluss: „Niedrige Einkommen sind durch die Inflation besonders betroffen. Sie werden daher auch besonders berücksichtigt.“
Meilenstein im Rahmenrecht
Im Rahmenrecht konnten die Gewerkschaften die vollständige Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche (etwa Urlaubsanspruch oder Jubiläumsgelder, ausgenommen Vorrückungen) durchsetzen. Die Lehrlingsfahrtkosten zum Berufsschulinternat werden künftig vollständig abgegolten, sofern diese nicht bereits durch öffentliche Förderungen abgedeckt werden. Geltungstermin des neuen Kollektivvertrages ist der 1. November 2016. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate.
Der Abschluss im Detail
Mindestlöhne/Grundgehälter und IST-Löhne/-Gehälter:
Lohn-/Gehaltsgruppe A: 2 %
Lohn-/Gehaltsgruppen B, C, D, E, F: 1,75 %
Lohn-/Gehaltsgruppen G, H: 1,5 %
Lohn-/Gehaltsgruppen I, J, K: 1,2 %
Neuer Mindestlohn: 1.785,03 Euro
Lehrlingsentschädigungen: + 1,75 %
Zulagen: + 1,75 %
Aufwandsentschädigungen: + 1 %
Vollständige Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche
Gänzliche Vergütung der Lehrlingsfahrtkosten zum Berufsschulinternat
Geltungstermin: 1. November 2016