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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018

Metaller-KV: Erster Abschluss mit FMMI erreicht

Durchschnittliche Erhöhung um 1,68 Prozent, Verbesserungen im Rahmenrecht

Niedrige Einkommen steigen um zwei Prozent

Nach 16-stündigen Verhandlungen der Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp mit den Arbeitgebern der Maschinen- und Metallwarenindustrie, kam es am Morgen des 4. November schließlich zu einer Einigung und zum ersten Kollektivvertragsabschluss in den Verhandlungen mit den Fachverbänden der Metallindustrie.

Lohnerhöhung im Schnitt um 1,68 Prozent

Die Löhne der Beschäftigten werden im Schnitt um 1,68 Prozent erhöht, dabei wurde eine gestaffelte Erhöhung der IST- und KV-Löhne und Gehälter erreicht. Die untersten Einkommen werden demnach um zwei Prozent erhöht, die höheren Einkommen um 1,2 Prozent. Die für die Verhandlungen relevante Inflationsrate lag bei 0,73 Prozent. Der neue Mindestlohn beträgt 1.785,03 Euro.

Schwierige Verhandlungen

"Es waren äußerst schwierige und intensive Verhandlungen. Der Abschluss bedeutet für die Beschäftigten einen deutlichen Realeinkommenszuwachs. Im Schnitt liegt dieser rund ein Prozent über der Inflation. Niedrige Lohn- und Gehaltsgruppen werden sogar mit bis zu zwei Prozent erhöht", betonen Rainer Wimmer (PRO-GE) und Rudolf Wagner (GPA-djp) den sozialen Faktor im Abschluss: „Niedrige Einkommen sind durch die Inflation besonders betroffen. Sie werden daher auch besonders berücksichtigt.“

Meilenstein im Rahmenrecht

Im Rahmenrecht konnten die Gewerkschaften die vollständige Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche (etwa Urlaubsanspruch oder Jubiläumsgelder, ausgenommen Vorrückungen) durchsetzen. Die Lehrlingsfahrtkosten zum Berufsschulinternat werden künftig vollständig abgegolten, sofern diese nicht bereits durch öffentliche Förderungen abgedeckt werden. Geltungstermin des neuen Kollektivvertrages ist der 1. November 2016. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate.


Der Abschluss im Detail

Mindestlöhne/Grundgehälter und IST-Löhne/-Gehälter:
Lohn-/Gehaltsgruppe A: 2 %
Lohn-/Gehaltsgruppen B, C, D, E, F: 1,75 %
Lohn-/Gehaltsgruppen G, H: 1,5 %
Lohn-/Gehaltsgruppen I, J, K: 1,2 %

Neuer Mindestlohn: 1.785,03 Euro

Lehrlingsentschädigungen: + 1,75 %

Zulagen: + 1,75 %

Aufwandsentschädigungen: + 1 %

Vollständige Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche

Gänzliche Vergütung der Lehrlingsfahrtkosten zum Berufsschulinternat

Geltungstermin: 1. November 2016

 

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