So funktioniert die Freizeitoption
Für die Beschäftigten des Bergbaus und der Stahlindustrie wurde bei den Kollektivvertragsverhandlungen Metallindustrie und Bergbau 2013 erstmals eine Möglichkeit geschaffen, sich anstelle der IST-Lohnerhöhung für mehr Freizeit zu entscheiden.
Statt der Lohnerhöhung mindestens 60 bis 66 Stunden zusätzliche Freizeit jedes Jahr!
ArbeitnehmerInnen in den Beschäftigungsgruppen A bis C können anstelle der IST-Lohnerhöhung zusätzliche Freizeit im Ausmaß von 5,5 Stunden pro Monat bzw. 66 Stunden pro Jahr vereinbaren; ArbeitnehmerInnen in den Beschäftigungsgruppen D bis G 5 Stunden pro Monat bzw. 60 Stunden pro Jahr. Die vereinbarte zusätzliche Freizeit gilt nachhaltig und gebührt daher jedes Jahr!
Der zusätzliche Freizeitanspruch kann
- zur Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit verwendet werden.
- stundenweise variabel verbraucht werden.
- in ganzen Tagen oder ganzwöchig verbraucht werden.
- für eine längere Freizeitphase über mehrere Jahre angespart werden.
Deine Entscheidung:
Mehr Lohn oder mehr Freizeit? - Die Entscheidung liegt individuell bei dem/der einzelnen ArbeitnehmerIn.