Metallindustrie & Bergbau: Zwei neue Meilensteine im KV
Niedrige Einkommen steigen bis zu drei Prozent
"Die Erhöhung der Ist-Löhne um 2,5 Prozent und einem Mindestbetrag von 45 Euro macht in Summe eine Erhöhung von bis zu drei Prozent aus", sagt Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der PRO-GE, in Bezug auf den Kollektivvertragsabschluss in der Metallindustrie und im Bergbau am 6. November. "Bei den Verhandlungen um die Lohnerhöhungen war es uns ein wichtiges Anliegen besonders die Kolleginnen und Kollegen mit niedrigen Einkommen zu berücksichtigen", so Wimmer. Der neue Mindestlohn beträgt 1.515,84 Euro. Im Vorfeld hatten BetriebsrätInnen und Beschäftigte durch zahlreiche Konferenzen und Betriebsversammlungen, den Druck auf die Arbeitgeber massiv erhöht.
Überstundenzuschläge bleiben erhalten
"Nur der solidarischen Haltung unserer Mitglieder ist es zu verdanken, dass der Eiertanz um die Streichung von Überstundenzuschlägen endlich beendet wurde", spricht Wimmer die zurückgezogene Forderung nach Arbeitszeitflexibilisierung der Arbeitgeber an. "Vielen BetriebsrätInnen und Mitgliedern war die Abwendung dieser Verschlechterung ein besonderes Anliegen", erläutert Wimmer. Auch das Thema Arbeitszeitverkürzung sei, entgegen der Hoffnungen der Arbeitgeber, noch nicht ausdiskutiert. "Wir brauchen hier unbedingt Verbesserungen, um die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu erhalten, Beschäftigung zu sichern und auszubauen und die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt auszugleichen - Stichwort Teilzeitarbeit", ist Wimmer überzeugt.
Geschlechtergerechte Sprache
Ein weiterer Punkt der beim Kollektivvertragsabschluss berücksichtigt wurde ist die geschlechtergerechte Formulierung des Kollektivvertrags für die Arbeiter und Arbeiterinnen der Metallindustrie. "Erst wenn Frauen nicht nur 'mitgemeint’, sondern explizit genannt werden, können sie auch wahrgenommen werden", begründet Renate Anderl, Bundesfrauenvorsitzende der PRO-GE, die Vereinbarung der Sozialpartner. Bisher wurde die Sprachregelung nur in den Beschäftigungsgruppenschemen angewendet. Mit der Ausweitung auf den gesamten Kollektivvertrag setzen die Sozialpartner ein deutliches Signal zum Abbau von Diskriminierungen.