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Überblick
+ 3,4%: KV-Abschluss Arbeitskräfteüberlassung
Die Gewerkschaft PRO-GE konnte bei den Kollektivvertragsverhandlungen für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung am 27. November 2012 eine Reallohnerhöhung für die rund 65.000 LeiharbeiterInnen erreichen. Die KV-Löhne werden um 3,4 Prozent erhöht. Der KV-Mindestlohn beträgt damit 1.427,92.Euro. Zulagen und Zuschläge werden um 3 Prozent erhöht."Der vorliegende KV-Abschluss sichert den Beschäftigten eine Reallohnerhöhung und stärkt damit die Kaufkraft", sagt Peter Schleinbach, Verhandlungsleiter für die Produktionsgewerkschaft.
Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. Jänner 2013. Gleichzeitig treten auch neue gesetzliche Regelungen für die Arbeitskräfteüberlassung in Kraft. Im Jahr 2002 erreichte die PRO-GE den bisher einzigen flächendeckend gültigen Kollektivvertrag für die Branche der Arbeitskräfteüberlassung und nimmt damit europaweit eine Vorreiterrolle ein.
Der Abschluss im Detail:
- KV-Löhne steigen um 3,4 %
- Neuer Mindestlohn 1.427,92 Euro
- Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
- Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um 3 %
- Erhöhung des Taggeldsatzes bei mehr als 5 Std. auf 13,20 Euro
Die neuen Mindestlöhne:
BG F Techniker |
16,28 Euro |
BG E Qualifizierter Facharbeiter |
13,22 Euro |
BG D Facharbeiter |
11,53 Euro |
BG C Qualifizierte Arbeitnehmer |
10,25 Euro |
BG B Angelernte Arbeitnehmer |
9,12 Euro |
BG A Ungelernte Arbeitnehmer (zulässig nur im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit) |
8,53 Euro |
Mehr Infos
Neben diesem Artikel gibt es mehr Infos zu den Kollektivvertragsverhandlungen in der Arbeitskräfteüberlassung. Einige Dokumente sind nur für BetriebsrätInnen verfügbar und werden erst nach dem Login angezeigt!