Brauindustrie: Abschluss in dritter Verhandlungsrunde
Neuer Mindestlohn 1.695,05 Euro
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten der österreichischen Brauindustrie konnte die PRO-GE einen erfolgreichen Abschluss erzielen.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der KV-Löhne und Gehälter um 2 %, + € 7,50
- Erhöhung der IST-Gehälter um 2 %, + € 7,50
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um Ø 2,30 %
- Erhöhung der Trennungskostenentschädigungen um 2,30 %
- Erhöhung der Zehrgelder um 2,30 %
- Erhöhung der Zulagen um 2,30 %
- Der Preis für den Haustrunk wird nicht erhöht.
- Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht!
- Neuer Mindestlohn: € 1.695,05
Laufzeit: 12 Monate
Geltungstermin: 1. September 2017