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TTIP: Verbraucherschutz in Gefahr

Befürchtungen der Kritiker bestätigt

Die von Greenpeace veröffentlichten Dokumente über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) geben den Kritikern des umstrittenen Abkommens recht. Europäische Standards – etwa im Bereich des Verbraucherschutzes – würden unterlaufen bzw. außer Kraft gesetzt. So wollen die USA das Vorsorgeprinzip, dass Produkte nur dann erlaubt, wenn wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte, dass sie für Umwelt und Mensch nicht schädlich sind, durch das sogenannte Risikoprinzip ersetzen. Erst wenn Menschen zu Schaden gekommen sind, könnte man Produkte aus dem Verkehr ziehen. Vorbeugende Verbote von gentechnisch veränderte Nahrungsmittel würden dadurch künftig unmöglich. Wie die Papiere zeigen, versucht die USA Europa massiv unter Druck zu setzen, um die eigenen Interessen durchzusetzen. Es wird damit gedroht, Zollerleichterungen für europäische Autos einzuschränken, sollte man sich nicht den US-Forderungen beugen.

USA beharrt auf ISDS

Ebenso widersetzen sich die US-Verhandler dem Wunsch der Europäer, die Sondergerichtsbarkeit für Konzerne (ISDS) durch öffentliche Gerichte zu ersetzen. Würden diese Sonderklagsrechte für Konzerne mit TTIP durchgesetzt, so könnten Unternehmen immer dann klagen, wenn Gesetzesänderungen beispielsweise im Bereich des Umwelt-, Konsumenten- oder ArbeitnehmerInnenschutzes die Gewinnchancen verringern.

Klar gegen TTIP

Die Gewerkschaft PRO-GE hat sich stets klar gegen TTIP positioniert. Schiedsgerichte, Lohn- und Sozialdumping, Einschränkungen der ArbeitnehmerInnenrechte (die USA hat nur zwei Übereinkommen von acht zu den ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert) und das Unterwandern des Verbraucherschutzes sind keine Basis für eine Partnerschaft auf Augenhöhe. Die Proteste gegen TTIP und CETA (Abkommen EU-Kanada) werden also auch in den kommenden Monaten fortgesetzt werden.

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