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KV-Abschluss Schuhindustrie
Einführung eines neuen Lohngruppenschemas
Für die Beschäftigten der Schuhindustrie hat die PRO-GE am 16. Mai 2018 nachfolgenden Abschluss erreicht.
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- KV-Löhne: 1.500 Euro Mindestlohn zum 31.12.2018:
2. und 3. Etappe entsprechend Stufenplan/Lohntabelle +8,32 % im Durchschnitt (bis zu +9,38 % in den untersten Lohngruppen) - IST-Löhne: +2,35 % (gerundet auf den nächsten vollen Cent/Euro)
- Lehrlingsentschädigungen: +2,35 % (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
- Zulagen und Zuschläge +2,03 %
- Rahmenrecht- Arbeiter: Einführung eines neuen Lohngruppenschemas – von Tätigkeiten/Funktionsmodell hin zu qualifikationsbasierten Lohngruppen
Geltungsbeginn: 01. Juni 2018
Laufzeit: 12 Monate