Landwirtschaftliche Gutsbetriebe Kärnten
Löhne steigen ab 1. Mai
Bei der am 05. April 2017 stattgefundenen Lohnverhandlung für die Arbeitskräfte der landwirtschaftlichen Gutsbetriebe, der bäuerlichen und anderen nicht bäuerlichen Betriebe im Bundesland Kärnten konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um durchschnittlich 1,92%,
- Positive Gespräche über € 1.500,- Mindestlohn haben stattgefunden, jedoch nicht fixiert.
- Zusammenlegung der ungelernten Lohnkategorien 4 und 5
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 1,21%
- Erhöhung der Traktorführerzulage um 1,45%
- Neuer Mindestlohn: € 1.400,-
- Geltungsbeginn: 1. Mai 2017
- Laufzeit: 12 Monate