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KV-Textilindustrie: Sozialpartner einigen sich auf 1.500 Euro Mindestlohn bis 2018

Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp vereinbaren Erhöhung in drei Etappen

Die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp einigten sich in der ersten Kollektivvertragsrunde am 14. März mit den Arbeitgebern der Textilindustrie auf eine schrittwiese Erhöhung der Mindestlöhne. Mit 1. Dezember 2018 wird demnach der niedrigste Mindestlohn im Kollektivvertrag 1.500 Euro betragen. „Das ist ein starkes Zeichen für die Lösungskompetenz der Sozialpartner und ein Meilenstein für die Beschäftigten“, sagen Josef Stellnberger, PRO-GE-Branchenvorsitzender und Betriebsratsvorsitzender der Firma Linz Textil und Paul Prusa, Wirtschaftsbereichssekretär der GPA-djp.

Der mehrjährige KV-Abschluss sieht einen Stufenplan zur Erreichung von 1.500 Euro vor. Es sind drei Etappen vorgesehen: 1. April 2017, 1. April 2018 und 1. Dezember 2018. „Dies ist für die Unternehmen sicher zu bewältigen. Sollte es in Einzelfällen nötig sein, werden wir gemeinsam für einzelne Betriebe maßgeschneiderte Lösungen finden, damit ein mögliches Risiko für Arbeitsplätze ausgeschlossen werden kann und die 1.500 Euro bis Ende 2018 erreicht werden“, sagen Stellnberger und Prusa. Insgesamt beschäftigt die heimische Textilindustrie rund 12.000 ArbeitnehmerInnen.

Die IST-Löhne und -Gehälter werden ab April um 1,25 Prozent erhöht. 2018 um 0,25 Prozent zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate der Monate März 2017 bis Februar 2018. Lehrlingsentschädigungen steigen um 1,5 Prozent und 2018 um 1,9 Prozent. Weiters wurde vereinbart, dass die Kosten für Lehrlinge zum Berufsschulinternat übernommen werden und die Anrechnung von Karenzen zu verbessert wird.  Elternkarenzen werden künftig auf dienstzeitabhängige Ansprüche, ausgenommen Zeitvorrückungen, zur Gänze angerechnet.

Der Abschluss im Detail:

  • KV-Löhne: Stufenplan zur Erreichung von 1.500 Euro Mindestlohn zum 1. Dezember 2018 (3 Etappen: 1. April 2017, 1. April 2018 und 1. Dezember 2018)
  • KV-Gehälter: + 1,5 Prozent für 2017 und ab 1. April 2018 um + 0,25 Prozent zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate der Monate März 2017 bis Februar 2018 (ab 1. Dezember 2018 beträgt das Mindestgehalt ebenfalls 1.500 Euro)
  • IST-Löhne/-Gehälter: + 1,25 Prozent für 2017 und ab 1. April 2018 um + 0,25 Prozent zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate der Monate März 2017 bis Februar 2018.
  • Lehrlingsentschädigungen: + 1,5 Prozent für 2017 und ab 1. April 2018 um + 1,9 Prozent
  • Übernahme der Fahrtkosten zum Berufsschulinternat: Lehrlingen werden in Zukunft die Kosten ersetzt, die durch die Fahrt zum Berufsschulinternat bzw. von diesem nach Hause entstehen.
  • Elternkarenzen, die nach dem 1. April 2017 enden, werden auf dienstzeitabhängige Ansprüche (ausgenommen Zeitvorrückungen) zur Gänze angerechnet.
  • Geltungsbeginn: 1. April 2017
  • Laufzeit: bis 31. März 2019

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