Textilindustrie: Mindest- und Ist-Löhne steigen um 1,9 %
Nach konstruktiven und zielorientierten Verhandlungen konnte schon in der ersten Runde ein Abschluss für die Beschäftigten in der Textilindustrie erzielt werden. Ab 1. April werden die Löhne und Gehälter um 1,9 Prozent erhöht. Der Mindestbetrag von 36 Euro bei der Ist-Erhöhung bedeutet für die niedrigen Einkommen eine deutliche Erhöhung.
LOHNRECHTLICHE VERBESSERUNGEN:
- + 1,9 % KV-Mindestlöhne/-gehälter
- + 1,9 % IST-Löhne/-gehälter, jedenfalls aber mindestens um € 36,00 / Monat
Alle tatsächlich bezahlten Löhne/Gehälter sind also um mindestens € 36,00 / Monat zu erhöhen (ausgenommen Lehrlinge; Teilzeitbeschäftigte erhalten den aliquoten Betrag). Der Mindestbetrag bedeutet im IST-Durchschnitt über alle Arbeitergruppen 2,01 % und für die niedrigsten KV-Einkommensgruppen 2,26% - + 1,9% Lehrlingsentschädigungen (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
- + 1,6 % Reisekosten-, Trennungsentschädigung, sowie Messegelder
RAHMENRECHTLICHE VERBESSERUNG:
- Erhöhung der Tages- und Nächtigungsgelder bei Dienstreisen in die EU-Mitgliedsstaaten zum Stand 1.11.2001, Schweiz und Lichtenstein auf das Ausmaß der für Inlandsdienstreisen vorgesehenen Sätze, soweit sich darauf ein höherer Anspruch ergibt
RAHMENRECHT ARBEITERINNEN:
- Verlängerung der Kündigungsfristen bei Arbeitgeberkündigung, je nach Betriebszugehörigkeit (nach 2 Jahren: 5 Wochen / nach 5 Jahren: 6 Wochen / nach 15 Jahren: 8 Wochen / nach 25 Jahren: 10 Wochen)
- Weiterführung der Gespräche zur Reform des Lohngruppenschemas
RAHMENRECHT ANGESTELLTE:
- Aufnahme von Gesprächen über eine Vereinheitlichung der Verwendungsgruppen
Geltungsbeginn: 1. April 2015
Laufzeit: 12 Monate
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