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Arbeitskräfteüberlassung: Neue Regelungen ab 2013
Arbeitskräfteüberlassung: Neue Regelungen ab 2013
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Produktion von Glasflaschen

KV-Abschluss Glasbe- und -verarbeitung

PRO-GE verhandelt 4,05 Prozent Lohnerhöhung

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten der Glasbe- und -verarbeitung wurden zwischen dem Fachverband der Glasindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE am 25.4.2012 erfolgreich abgeschlossen:

Lohnrechtlicher Teil:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 4,05%
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen und kollektivvertraglichen Zulagen um 4,05%
  • Erhöhung der  Ist-Löhne um 3,75%
  • Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 3,75%

Rahmenrechtlicher Teil:

  • Umsetzung des Eingetragenen Partnerschaftsgesetzes

Der Kollektivvertrag beginnt ab dem 01.06.2012 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Neuer KV-Mindestlohn: EUR 1.349,57

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